Kann „Black Friday“ eine geschützte Marke sein?

Ein Unternehmer aus Hongkong kassiert für Werbung mit dem Begriff "Black Friday" von deutschen Händlern eine Lizenzgebühr. Dagegen setzen sich Paypal, Puma und einem Dutzend weiterer Firmen zur Wehr. Am Donnerstag kommt es vor dem Bundespatentgericht in München zum Showdown.
In den USA ist der "Black Friday" traditionell einer der wichtigsten Tage für den Einzelhandel. Apple hat ihn 2006 auch nach Deutschland gebracht. (© Imago)

Von Roland Losch, dpa

Bald geraten viele Deutsche wieder in einen Kaufrausch: Am „Black Friday“ Ende November ruft der Handel jährlich die große Rabattschlacht aus und macht ein Milliardengeschäft. Ein findiger Unternehmer aus Hongkong hat den Begriff beim Deutschen Patentamt als Wortmarke eingetragen und verdient dadurch kräftig mit. Aber damit könnte bald Schluss sein.

Am Donnerstag verhandelt das Bundespatentgericht in München darüber, ob die Marke gelöscht wird, die auf die Firma Super Union eingetragen ist. „Die Firma in Hongkong handelte ein bisschen wie ein Wegelagerer, indem sie Unternehmen rund um den ‚Black Friday‘ mit Abmahnungen überzogen hat“, sagt die Anwältin Anthonia Ghalamkarizadeh. Sie vertritt den Zahlungsdienstleister Paypal in dem Verfahren. Auf Antrag von Paypal, Puma und einem Dutzend weiterer Firmen hat das Patentamt bereits beschlossen, „Black Friday“ als Marke zu löschen – und dagegen wehrt sich Super Union nun.

Österreichische Firma übernimmt Lizenzierung

Wer in Deutschland mit dem Begriff „Black Friday“ werben will, von dem verlangt die österreichische Partnerfirma von Super Union eine Lizenzgebühr. Die Black Friday GmbH in Wien betreibt eine Online-Plattform, auf der vergangenes Jahr 477 Firmen von Amazon bis Zalando mit Schnäppchen warben. In der Vergangenheit habe das Silber-Paket für die Teilnahme 12.000 Euro gekostet, das Gold-Paket 32.500 und das Platin-Paket 70.500 Euro, verlautet es aus Handelskreisen. Die Black Friday GmbH betont, sie habe „die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke“, nennt aber keine Zahlen. Die Preise würden individuell ausgehandelt, sagt Sprecher Albert Haschke. Für 2019 rechne die GmbH mit einem Rekordergebnis. Wie viele Firmen schon abgemahnt wurden, sagt er nicht.

„Da werden wohl schon auch sehr sportliche Lizenzgebühren gefordert. Sonst wäre vermutlich der Leidensdruck nicht so groß, dass gleich so viele Unternehmen nun gleichzeitig die Löschung der Marke betreiben“, sagt Paypal-Anwältin Ghalamkarizadeh. Einige Firmen sind auf andere, ähnliche Begriffe ausgewichen: Beim Elektronikhändler Media-Markt zum Beispiel ist es der „Red Friday“, bei anderen der „Super Friday“ oder der „Cyber Monday“.

2,4 Milliarden Euro Umsatz allein in Deutschland

Der „Black Friday“ kommt aus den USA, wo Einzelhändler am Brückentag zwischen Thanksgiving und dem ersten Adventswochenende traditionell Rabatte gewähren. In Deutschland hat Apple 2006 als erstes Unternehmen zum „Black Friday“ mit Rabatten geworben. Inzwischen ist das Spektakel auch hierzulande fest verankert: Laut Handelsverband HDE wurden vergangenes Jahr am „Black Friday“ und „Cyber Monday“ 2,4 Milliarden Euro umgesetzt.

Nach einer Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey halten 70 Prozent der Deutschen an diesen Tagen Ausschau nach Schnäppchen. „Es ist schwer, sich dem zu entziehen, weil auch schon Weihnachtseinkäufe vorgezogen werden“, sagt Professor Martin Fassnacht von der Wirtschaftshochschule WHU. Wer nicht mitmacht, droht auf seiner Ware sitzen zu bleiben. „Den Anlass nutzen alle“, sagt HDE-Sprecher Stefan Hertel. Nur in den Tagen kurz vor Weihnachten, wenn die Deutschen neben Geschenken auch teure Lebensmittel einkaufen, sei der Umsatz noch höher. „Aber es ist ein zweischneidiges Schwert“, sagt Fassnacht. Ein warnendes Beispiel sei die Media-Markt-Saturn-Kette, die am „Black Friday“ 2017 mit Rabatten enormen Umsatz machte, aber im Dezember weniger verkaufte und letztlich weniger Gewinn machte. Die Händler müssten auch aufpassen, wertvolle Marken und Produkte nicht zu verramschen, sagt Hertel.

Aktionstage sind wichtig für den Handel

Immer mehr Angebote können auch die Preise verderben, wenn die Verbraucher sich daran gewöhnen. Laut McKinsey will die Hälfte der Deutschen mehr davon. „Die Deutschen sind Schnäppchenjäger“, sagt Fassnacht: „Wir sind im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn sehr preisempfindlich. Durch Aldi, Lidl und die anderen Discounter sind wir gewohnt, akzeptable Qualität günstig zu bekommen.“ Trotzdem sind solche Aktionstage für den Handel wichtig: „Ohne sie würde es weniger Umsatz geben“, sagt Fassnacht. „Lebensmittel, Pflegeprodukte brauchen wir täglich – aber die anderen Produkte, was brauchen wir unbedingt? Wir haben ja schon so viel! Da braucht der Handel Preisaktionen als Kaufanreiz.“ Der „Black Friday“ sei zwar Teil des Weihnachtsgeschäfts, ein Teil der Einkäufe würde vorgezogen, sagt Hertel: „Aber man kauft dann vielleicht doch ein bisschen mehr, als man geplant hat.“

Das Deutsche Patentamt hatte den „Black Friday“ 2013 als Marke eingetragen, aber 2018 beschlossen, sie wieder zu löschen. Denn der Begriff sei den deutschen Verbrauchern längst geläufig als Hinweis auf die Rabattaktion im November. Sie verbänden ihn nicht mit einem bestimmten Unternehmen.

Ob das Bundespatentgericht sein Urteil schon am Donnerstag fällt, ist fraglich. Super-Union-Anwalt Alexander Hogertz hatte schon mal erklärt, bei einer Niederlage könne man zum Bundesgerichtshof gehen.

Sie wollen weitere relevante Informationen und spannende Hintergründe für Ihre tägliche Arbeit im Marketing? Dann abonnieren Sie jetzt hier unseren kostenfreien Newsletter.