Fremdbesitzverbot für Apotheken in Deutschland bestätigt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil das Fremdbesitzverbot für Apotheken in Deutschland bestätigt. Besitz und Betrieb einer Apotheke bleiben hierzulande Apothekern vorbehalten. Nach deutschem Recht darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Apotheke führen und maximal drei Filialen besitzen.

„Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg und folgte damit der Empfehlung von EuGH-Generalanwalt Yves Bot. Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist das Urteil entscheidend für seine Pläne, mit der Versandapotheke DocMorris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen.

Wie das Unternehmen mitteilt, will es trotz des EuGH-Urteils an seinen mittelfristigen Zielen festhalten. „Wir haben nun europarechtliche Klarheit zur Frage des Fremdbesitzverbots bei Apotheken und damit auch Planungssicherheit“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens nach dem Urteil. Die Liberalisierung sei von Celesio nur als eine von vielen Möglichkeiten zu wachsen angesehen worden. Europas größter Pharmahändler halte an seiner Strategie für die nächsten sieben Jahre und an dem Ziel eines Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von eine Milliarde Euro bis 2015 fest.

Celesio und die Tochter DocMorris konzentrierten sich nun auf den Ausbau des Markenpartner- und Versandhandelsgeschäfts. Die Stuttgarter hatten die niederländische DocMorris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft. Das Saarland erlaubte DocMorris 2006 unter Verweis auf europarechtliche Vorschriften den Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Die Apothekerkammer des Bundeslandes und der Deutsche Apothekerverband klagten gegen die Zulassung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes.

www.docmorris.de