Firmen-Internetauftritte müssen überarbeitet werden

Aufgrund der zu Jahresbeginn 2002 im Interesse der Verbraucher in Kraft getretenen Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) muss jede Firmen-Website bestimmte Informationen zum Unternehmen enthalten. Denn ein Verstoss kann die Betreiber bis zu 50 000 Euro Bussgeld kosten.

Diese Angaben muß die Website aufweisen:
Namen und Anschrift der Firmenniederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich der Name des Vertretungsberechtigten, eine erreichbare eMail-Adresse, bei einer Tätigkeit mit behördlicher Zulassung Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, bei Eintragung in ein Register die Angabe des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registriernummer, bei Vorhandensein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz auch deren Angabe.

Die Informationen müssen so plaziert werden, dass sie für den Surfer „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. „Es empfiehlt sich daher die Einrichtung eines Impressums, das die erforderlichen Angaben enthält und von jedem Punkt der Website aus angeklickt werden kann“, rät Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer.

Fragen und Informationen unter Ansprechpartner:
eMail: kanzlei@theis-heukrodt-bauer.de(Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer)
www.theis-heukrodt-bauer.de