Fehlt der Rechnungskauf, steigt das Risiko des Kaufabbruchs

Onlinekäufer in Deutschland, Österreich und der Schweiz möchten ihren Einkauf im Internet am liebsten nach Erhalt der Ware per Rechnung bezahlen. Doch nur sechs von zehn der einhundert größten deutschen Onlineshops bieten ihren Kunden diese Zahlmethode an. In Österreich ist es nur jeder zweite der Top-100-Onlineshops. Die Schweizer Webshops sind am kundenfreundlichsten: 73 Prozent ermöglichen ihren Kunden den Rechnungskauf.

Analysiert hat dies der Payment-Dienstleister Loviit. CEO Marcel Vaschnauer kommentiert die Ergebnisse: „Um bis zu 80 Prozent können Onlinehändler die Kaufabbruchraten im Shop reduzieren, indem sie die Option ‚Zahlen per Rechnung‘ zusätzlich als Bezahlmethode aufnehmen. Das Dilemma ist, dass das Zahlungsmittel, welches Kunden als besonders sicher empfinden, für die Händler vermeintlich mit dem größten Risiko verbunden ist.“

Anstatt den Rechnungskauf gar nicht anzubieten, sollten Onlinehändler den Kundenwunsch in den Fokus rücken und nach Lösungen suchen, um das Ausfallrisiko für sich zu minimieren, betont Vaschauner. Zum Beispiel könnten Unternehmen das Risiko an einen Partner übertragen. Wichtig sei, dass die Lösung für Händler und Kunden einfach in der Abwicklung sei.

Kreditkarten-Zahlung am häufigsten angeboten

Die Höhe der Transaktionsgebühren scheint für die Onlinehändler ein geringeres Problem zu sein. Obwohl sie die Zahlungsoption „Kreditkarte“ in diesem Punkt deutlich schlechter bewerten als den Rechnungskauf, ist die Kreditkartenzahlung die am häufigsten angebotene Methode. Laut Analyse von Loviit bieten in Deutschland neun von zehn der größten E-Commerce-Unternehmen Kreditkartenzahlung an. In Österreich sind es 86 Prozent und in der Schweiz 85 Prozent. Deutsche Onlineshops offerieren ihren Kunden mit durchschnittlich fünf Bezahlmethoden die größte Vielfalt. In Österreich können die Onlinekäufer im Schnitt zwischen vier Varianten auswählen. Die Schweizer-Shopbetreiber bieten im Durchschnitt drei Verfahren an.

(Loviit/asc)