Fall Ruzicka: Anklage zugelassen

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen den Angeklagten Ruzicka und zwei weitere Beschuldigte nach 4-monatiger Prüfung in 86 von 87 Fällen der Untreue zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Das Verfahren gegen den Angeklagten Wirtschaftsanwalt W. ist mit der Eröffnung abgetrennt worden, da insoweit noch weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen dritte Personen andauern, die für die dem Angeklagten W. vorgeworfene Beihilfe zur Untreue von Bedeutung sein könnten. Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot in Haftsachen hielt die Kammer es für geboten, das Verfahren insoweit abzutrennen.

Hinsichtlich des Angeschuldigten Kernebeck ist die Eröffnung des Verfahrens insgesamt abgelehnt worden, da nicht erkennbar sei, dass dieser eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht verletzt habe. Zudem sei nicht festzustellen, dass er selbst konkrete Tathandlungen vorgenommen, in die Planungen einbezogen oder auch nur Kenntnis von den wesentlichen Tatmerkmalen gehabt habe. Eine Schlappe für die Staatsanwaltschaft Wiesbaden: gegen einen der vier Beschuldigten, den ehemalige Carat-Geschäftsführer Heinrich Kernebeck, wird es kein Verfahren geben. Gegen einen weiteren Beschuldigten musste das Verfahren abgetrennt werden, da trotz fertiger Anklage die Ermittlungen nicht ausreichend bzw. nicht abgeschlossen sind.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden zeigt sich überrascht, möchte jedoch nicht von einer Schlappe sprechen. Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Hartmut Ferse zur absatzwirtschaft: „Die Nichtzulassung der Anklage gegen den vierten Angeschuldigten ist überraschend. Gegen diesen Beschluss wird sofortige Beschwerde eingelegt werden, über die sodann das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden hat. Insgesamt kann mit dieser Entscheidung nicht von einer Schlappe der Staatsanwaltschaft gesprochen werden.“

Die als einzig mögliche geschädigte Partei geführte Mediaagentur Aegis Media äußert sich auf Anfrage von absatzwirtschaft gewohnt abwartend: „Aegis Media hat die vom Landgericht Wiesbaden mit Presseerklärung veröffentlichte Zulassung der Anklage gegen Ruzicka u. a. zur Kenntnis genommen und wird das nun laufende Gerichtsverfahren im Interesse der Unabhängigkeit der Justiz nicht weiter kommentieren.“ Aegis Media hatte nach eigener Angabe die Ermittlungen selbst angestoßen und die Anzeige gegen Ruzicka am 5.Juli 2005 „anonym“ erstattet.

Die Hauptverhandlung gegen den nunmehr offiziell Angeklagten ehemaligen CEO von Aegis Media Aleksander Ruzicka und den ehemaligen Aegis Media-Geschäftsführer Media-Einkauf David L. soll spätestens Anfang Januar 2008 beginnen. Somit wird die Hauptverhandlung wie erwartet noch vor der Landtagswahl in Hessen Ende Januar 2008 beginnen. Michael Ziesmann