EuGH urteilt zugunsten des Markenschutzes

Die Auktionsplattform Ebay muss nach einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlicher gegen gefälschte Markenprodukte vorgehen und derartige Auktionen umgehend aus dem Angebot entfernen. Dass das Unternehmen gemäß der Rechtsprechung für Markenrechts-Verstöße durch Händler haftet, ist nach Auffassung des Markenverbandes eine Entscheidung „im Wesentlichen im Sinne von Marken- und Verbraucherschutz“. Somit habe der EuGH Klarheit zu einigen wichtigen Fragen zu Angeboten auf Online-Marktplätzen und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern geschaffen.

„Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, betont Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Nun sei es wichtig, dass der europäische Gesetzgeber diesen Ansatz aufgreift und bei der Weiterentwicklung des Rechts seinerseits pro-aktive Maßnahmen definiert, mit denen Plattformbetreiber gegen Rechtsverletzungen vorgehen müssen. Köhler sieht in dem Urteil des EuGH eine erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts: „Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“ Nach dem Urteil seien Angebote aus dem nicht-europäischen Ausland dann nach europäischem Recht zu behandeln, wenn sie sich auch an Abnehmer innerhalb der Europäischen Union richten.

Im vorliegenden Fall hatte der französische Kosmetikkonzern L’Oréal dem Unternehmen Ebay vorgeworfen, nicht genug zu tun, um auf seinen Seiten Markenrechts-Verstöße zu verhindern. Entgegen häufiger Versuche von Ebay, sich auf die Haftungsprivilegierung der E-Commerce Richtlinie zu berufen, hat der EuGH weiter festgestellt, dass diese nicht eingreift, wenn Ebay aktiv an den Angeboten beteiligt ist. Gerade das sei aber der Fall, wenn das Unternehmen Werbung für solche Angebote schaltet oder bei der Gestaltung und Strukturierung hilft. Von besonderer Bedeutung sind nach Informationen des Markenverbandes auch die Feststellungen, zu welchen präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen Online-Verkaufsplattformen durch nationale Gerichte angehalten werden können.

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