von Sandra Fösken
Verworfen wurde von den Wissenschaftlern unter anderem die alte Weisheit, dass der Verzehr getrockneter Pflaumen für eine normale Darmtätigkeit sorge. Ebenso wurden Behauptungen wie Lutein „erhalte das normale Sehvermögen“ oder die in Margarine enthaltene Linolsäure „sorge für die Beibehaltung einer normalen neurologischen Funktion“ als wissenschaftlich unfundiert abgetan. Sobald die Listen mit den zugelassenen und verbotenen Werbesprüchen im Gemeinschaftsregister veröffentlicht sind, haben die Hersteller von Lebensmitteln, deren Werbeslogans nicht genehmigt wurden, sechs Monate Zeit, um bereits verpackte Produkte zu verkaufen. Nach dieser Frist dürfen sie die beanstandeten Slogans nicht mehr verwenden. Die Hersteller könnten allerdings jederzeit auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Überprüfung beantragen. Rechtzeitig zogen einige Lebensmittelhersteller die richtigen Konsequenzen und änderten ihre Claims: So verabschiedete sich Ferrero nach Jahrzehnten von der „Extra-Portion Milch“. Danone verpasste seinem Yoghurt-Drink „Actimel“ einen neuen Claim. Anstelle von Aussagen wie „Actimel aktiviert Abwehrkräfte“ wirbt Danone künftig mit dem neuen verbraucherfreundlichen Slogan „Starker Start in den Tag“.
Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hatte über 2 700 solcher nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen in Zusammenhang mit Lebensmittelprodukten untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass sich lediglich ein Fünftel der Slogans wissenschaftlich untermauern lasse. Abgelehnt wurden zudem Aussagen mit unspezifischen Angaben zur Frauengesundheit oder mentalen Energie. Auch Werbesprüche, die ganz allgemein Obst und Gemüse oder Milchprodukten besondere Effekte zuschreiben, wurden verworfen. Die Listen sind Teil der bereits 2006 verabschiedeten Health-Claims-Verordnung. Die Prüfung tausender Werbeslogans durch die EFSA hatte sich allerdings erheblich länger hingezogen als erwartet. Die CDU-Abgeordnete Renate Sommer forderte, die Health-Claims-Verordnung am besten ersatzlos zu streichen. Sie sei ohnehin nicht mehr nötig, da irreführende Werbung bei Lebensmitteln in der neuen Lebensmittelinformationsverordnung geregelt werde.
Quelle: Dow Jones Business Newsletter