„Es ist völlig unverständlich“: Ein Jahr Zeit für Diesel-Nachrüstung verloren

Ein Jahr nach dem Diesel-Gipfel in Berlin ist ein wichtiges Problem für Diesel-Besitzer und Autohändler immer noch nicht gelöst: die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge. Was nun zu tun ist.
Der Diesel nimmt stark ab

Hohe Kostenbelastung und viele hunderttausend Euro 5-Diesel, die sich die Räder plattstehen – der Automobilhandel braucht dringend die Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge.

Im Autohandel gibt es laut dem Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) immer noch einen Bestand von mehr als 300 000 Euro 5-Diesel-Pkw, die einen Wert von rund 4,5 Milliarden Euro darstellen und zurzeit kaum oder nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen sind. Dabei sind die Standkosten, die pro Tag und Fahrzeug bei 28 Euro liegen, noch gar nicht eingerechnet.

Regierung im Zugzwang

Der ZDK-Präsident Jürgen Karpinski erinnert an die Aussage im Koalitionsvertrag, die Nachrüstung von Diesel-Bestandsfahrzeugen mit NOx-reduzierender Technik in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Diesel-Expertenrunden regeln zu wollen. Auch ein Jahr nach dem Diesel-Gipfel stehe ein abschließender Bericht immer noch aus. „Hardware-Nachrüstung ist machbar, hilft der Umwelt und stabilisiert die Werte insbesondere Euro 5-Diesel“, betont Präsident. „Es ist völlig unverständlich, warum es immer noch keine Nachrüst-Verordnung gibt.“

Um vor allem die Euro 5-Diesel im Wert zu stabilisieren, fordert der ZDK seit Mai 2017 die Hardware-Nachrüstung dieser Fahrzeuge. „Wer sein älteres Diesel-Fahrzeug mit Hardware freiwillig sauberer machen will, sollte dafür auf eine rechtssichere Regelung zurückgreifen können und von Fahrverboten verschont bleiben“, so Karpinski. „Nur dann werden Dieselfahrzeuge mit ihrem sparsamen und klimafreundlichen Antrieb wieder werthaltig. Und so werden Dieselbesitzer, gewerbliche Flottenbetreiber und die geballt betroffenen kleinen und mittelständischen Autohäuser aus einer ansonsten ausweglosen Situation befreit.“

Um die Hardware-Umrüstung endlich in Gang zu bringen, ist ein finanzieller Anreiz für die Fahrzeugbesitzer durch ein öffentliches Förderprogramm wie seinerzeit beim Rußpartikelfilter zu begrüßen. Dazu sollten auch die Fahrzeughersteller ihren Beitrag leisten, wie das bereits beim kommunalen Unterstützungsfonds geschieht.

Umrüstung ist realisierbar

Dass die Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist, habe nicht zuletzt das Gutachten von Professor Georg Wachtmeister von der TU München gezeigt. Es war im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstellt worden, wurde aber monatelang zurückgehalten. Und dass die Hardware-Nachrüstung funktioniert, haben sowohl verschiedene Zulieferer als auch der ADAC mit diversen Tests nachgewiesen. Auch die Mehrzahl der Autohändler bewertet die Hardware-Nachrüstung als wirksame Maßnahme zum Werterhalt der Bestände und zur Reduzierung der Standzeiten, wie 52 Prozent der Händler in einer ZDK-Umfrage bestätigt haben. „Wir hoffen sehr, dass bis Ende September eine positive Entscheidung pro Hardware-Nachrüstung fällt“, so der ZDK-Präsident. In ihrer Sommer-Pressekonferenz hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Zeitrahmen für eine Entscheidung genannt.

(lig)