Ermittlungen gegen Fernsehwerbevermarkter eingestellt

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München gegenüber absatzwirtschaft bestätigte, sind die Ermittlungen im Bereich der Fernsehwerbevermarkter eingestellt worden. „Die Einstellung gegen die beschuldigten Personen erfolgte gemäß § 153 StPO wegen geringer Schuld. Die Verfahren gegen die nebenbeteiligten Firmen wurden gemäß § 47 OWiG eingestellt“, ergänzte die Sprecherin.

Die Staatsanwaltschaft München hatte seit mehr als zwei Jahren wegen aktiver und passiver Bestechung gegen leitende Personen der beiden Werbezeitenvermarkter IP Deutschland und Seven One Media sowie gegen 50 Personen aus 15 nebenbeteiligten Firmen – Mediaagenturen – ermittelt. Kern des Ermittlungsverfahrens war die Frage, ob Rabatte oder Kickbacks der Vermarkter Bestechung der Mediaagenturen sind. Dies hätte der Fall sein können, wenn Mediaagenturen tatsächlich Händler und damit eine eigene Wirtschaftsstufe wären.

Die Ermittlungen wurden nach dem Eingriff des Bundeskartellamtes im Jahr 2007 aufgenommen. Das Kartellamt vermutete bei den Share Deal Rabatten beider TV-Werbezeitenvermarkter einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Diese Ermittlungen wurden gegen Zahlung einer Geldbuße von mehr als 200 Millionen Euro eingestellt. Entgegen anderslautenden Medienberichten zog die Staatsanwaltschaft München zu keinem Zeitpunkt eine Einstellung der Verfahren gegen Geldleistung in Betracht. mz