Ehemaliger Krennrich-Geschäftsführer sagt aus

Dies war erneut eine kurze Prozesswoche in Wiesbaden: nach fast dreiwöchiger Unterbrechung wurde am Montag der Prozess um Aleksander Ruzicka fortgesetzt. Frank G., der Geschäftsführer der Krennrich GmbH, sagte aus. Er sei Ende 2005 von Wirtschaftsanwalt Cornelius W. gebeten worden als Geschäftsführer der von den Ermittlern als Tarnfirma eingestuften Krennrich GmbH zu fungieren. In dieser Funktion sei er für eine Gegenleistung von monatlich 400 Euro als Treuhänder eingetragen worden.
Verfahren gegen Aleksander Ruzicka u.a. vor dem Landgericht Wiesbaden

Frank G. habe damals nur die Firma Ortago als Treugeber gekannt. Diese habe auch die Stammeinlage der GmbH bezahlt. Ortago soll sich im Besitz der gesondert verfolgten Claudia Jackson befunden haben. G. will einige Überweisungen und Darlehensverträge abgezeichnet haben. Vom Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk wurde aus den Ermittlungsprotokollen zitiert. Hiernach sind im Jahr 2006 Gutschriften in Höhe von 1,5 Millionen Euro und Ausgaben von 1,4 Millionen Euro auf dem Geschäftskonto der Krennrich GmbH erfolgt.

Frank G. will keine Kenntnis über die Herkunft, Sinn oder Zweck der ihm als Provisionszahlungen benannten Überweisungen gehabt haben. Auffallend: die Vorgänge um die Krennrich GmbH als auch der Zahlungsverkehr sollen im Jahr 2006 stattgefunden haben. Erst Mitte Oktober 2006 sei die Krennrich GmbH aufgelöst worden sein, so Frank G. Er hätte dies nach ersten Presseberichten über Hausdurchsuchungen und angeblich illegale Geldflüsse im Umfeld des Ex-CEO von Aegis Media Aleksander Ruzicka selbst betrieben.

Wie absatzwirtschaft berichtete, soll beispielsweise die Comscio GmbH zwei Zahlungen in Summe von 250 000 Euro von der Krennrich GmbH erhalten haben. Comscio soll sich im Besitz der Ehefrau des ehemaligen Mediadirektors von Ferrero Herbert Korrell befunden haben. Korrell wurde entlassen weil er die Eigentumsverhältnisse der Comscio GmbH seinem Arbeitgeber Ferrero verschwiegen hat. Frank G. will Comscio jedoch nicht gekannt haben. Ebenso wenig wie die Firmen Camaco und Watson, die sich im Besitz der in diesem Verfahren angeklagten Ruzicka und Linn befunden haben. Offenbar ist der Zeuge Frank G. einer der wenigen, der trotz einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst nicht vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch macht. Weshalb ein starkes Interesse des Gerichts an seiner Aussage über die Abläufe der Zahlungsströme bei solchen angeblichen Tarnfirmen besteht.

Am 16. und 21. April beabsichtigt die 6.Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden das Verlesen von Urkunden, die damit als Beweismittel in den Prozess eingebracht werden. Ob dies die Dokumente sein werden, die bereits zu Prozessbeginn Teil der Ermittlungsakten waren, oder neue Unterlagen die auf Anordnung des Gerichts inzwischen sichergestellt worden sind, ist derzeit noch unklar. Ab dem 28. April sind erste Vernehmungen von Vertretern der Werbekunden bei Aegis Media geplant, die von den Angeklagten für angebliche Scheinrechnungen benutzt worden sein sollen.

mz