DMV-Präsident Prof. Goehrmann im Gespräch

Schockwerbung ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes grundsätzlich zulässig. Damit befinden sich die höchsten Richter der Republik im Einklang mit den Werbetreibenden. asw-online fragte Prof.Dr.Dr.h.c. Klaus E.Goehrmann, Präsident des Deutschen Marketing-Verbandes (DMV), Düsseldorf nach einer ersten Einschätzung dieses Urteils.

Herr Prof. Goehrmann, was sagen Sie zu dem Urteil der Verfassungsrichter, die am Dienstag letzter Woche Schockwerbung für grundsätzlich zulässig erklärten?

Dass Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland über allem stehen, das wurde erneut bestätigt. Und das ist auch gut so.

Dass heißt, Unternehmen sollten ruhig Konsumenten nach Lust und Laune mit richtiger Horrorwerbung konfrontieren?

Ob visualisiertes Leid und Elend attention, interest, desire und action – die alte Regel kennen wir und gilt noch heute – auszulösen vermag, kann ich nicht sagen. Werbung muß aber auch nicht ständig Schmusekurs-Sympathie und Promi-Glanz-Botschaften rüberbringen.

Was sollten Marketer zukünftig tun?

Auf jeden Fall muß der Mensch Vertrauen in die Produkte und Unternehmen entwickeln. Strapazen schaffen dieses Vertrauen nicht. Aber, ich denke, das regelt der Markt.