DDV begrüßt Entscheidung der EU-Kommission zum Datenschutz

Der offizielle Entwurf für eine Allgemeine Europäische Datenschutzverordnung wurde in der vergangenen Woche von der Europäischen Kommission verabschiedet. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) begrüßt ausdrücklich, dass eine Reihe der geplanten Restriktionen deutlich entschärft wurden. Insbesondere das ursprünglich vorgesehene Verbot für Dialogmarketing ohne Einwilligung wurde gestrichen. Somit gelte weiterhin das bewährte Widerspruchsrecht. „Diese Entscheidung zeigt, dass unsere Argumente gegen das Verbot nicht nur verstanden, sondern auch angenommen wurden“, sagt Dieter Weng, Präsident des DDV und des europäischen Dachverbands FEDMA.

„Die Einführung der Einwilligungslösung hätte die gesamte Werbung treibende Wirtschaft ins Mark betroffen“, betont Weng. Neukundengewinnung, wie sie bisher stattfand, wäre nahezu unmöglich gewesen. Der Verband hat sich in seiner politischen Arbeit mit der gemeinsam von DDV und FEDMA gegründeten Industrie übergreifenden Allianz „Data Industry Platform“ seit 2010 deutlich für einen „Balanced Approach“ und gegen drastische Verschärfungen ausgesprochen. Trotz der positiven Signale sieht der DDV viele bürokratische Hürden, die Unternehmen, gerade kleinen und mittelständischen, das Geschäft erschweren würden. Zudem behalte sich die Europäische Kommission vor, später die Details der Interessenabwägungsklausel der Datenschutzverordnung näher zu bestimmen. Außerdem blieben weitere Hindernisse beispielsweise wegen der strengen Zweckbindungsregelung und wegen der eingeschränkten Interessenabwägung für die Verwendung von Daten zu Zwecken des Direktmarketings bestehen. Der Verband sieht nicht zuletzt die Gefahr, dass das Thema im Gesetzgebungsverfahren erneut aufkommt. Einschränkungen drohen nach Ansicht Wengs immer noch. Um diese Entwicklung zu verhindern, müsse die Wirtschaft ihre Interessen im Gesetzgebungsverfahren hart und überzeugend vertreten.

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