DB will Lizenzgebühr für Marke „S-Bahn“

Die Deutsche Bahn AG (DB) verteidigt die Marke „S-Bahn“ vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Gleichzeitig bietet sie den Bestellern einen Vergleich an, auch für die Marken „RB“ und „RE“. Eine kostenfreie Lizenzierung soll Schutzrechte sichern und damit „Markenvandalismus“ verhindern. Die ersten Reaktionen der Aufgabenträger seien verhalten, berichtet der Nachrichtendienst "ÖPNV aktuell" der nach eigenen Angaben "Wirtschaftsinformationen für den öffentlichen Personenverkehr" verbreitet. Der Konzern kämpfe weiter für den Erhalt der Marke „S-Bahn“. Gegen den Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 14. März, der die Löschung der Marke bestätigt hat, habe das Unternehmen jetzt Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Das habe die Deutsche Bahn AG gegenüber dem Medium bestätigt. Parallel gehe der Konzern „mit einem umfassenden Vergleichsangebot“ auf die SPNV-Besteller zu. DB sei danach bereit, die Nahverkehrsmarken RE, RB und S-Bahn an alle Wettbewerber zu lizenzieren und dabei auf die Vereinbarung einer Lizenzgebühr zu verzichten, teile die Pressestelle mit.

Damit verdeutliche man, dass es der DB „nicht um das Geldverdienen, sondern ausschließlich um die einheitliche und transparente Kennzeichnung der Produkte zum Nutzen der Kunden geht“.

In einem Rahmenvertrag mit der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV-Aufgabenträger – kurz: BAG-SPNV – habe sich die DB schon damit einverstanden erklärt, dass Wettbewerbsgewinner die umstrittenen Marken nutzen dürfen – sofern sie eine Lizenzgebühr von 0,4 Cent je Zugkilometer zahlen.

Gleichwohl habe es sich „nur um einen symbolischen Wert gehandelt“, berichtet der Branchendienst, „weit unter der für Markenlizenzierungen üblichen Spanne“, wie es bei der Deutschen Bahn AG geheißen habe. Im Verhältnis zu den Bestellerentgelten lägen die bislang geforderten 0,4 Cent „im Promillebereich“.

www.deutschebahn.com