Das Tauziehen geht weiter

Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes e.V. gegen die niederländische Internetapotheke DocMorris werde es voraussichtlich eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geben. Diese Tendenz zeigte sich zu Beginn des Hauptsacheverfahren beim Landgericht Frankfurt. Unabhängig davon bleiben die beiden rechtskräftigen einstweiligen Verfügungen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Kammergerichts Berlin gegen DocMorris gültig.

„Der
Internetversender handelt also weiterhin rechtswidrig“, so der
Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V., Hermann-Stefan
Keller, am Freitag den ersten Verhandlungstag des Landgerichts
Frankfurt.

Die Richter bekräftigten, dass DocMorris gegen geltendes
nationales deutsches Recht verstößt, es sei aber im Hinblick auf das
europäische Gemeinschaftsrecht sinnvoll, auch das oberste europäische
Gericht einzuschalten. Keller begrüßte diese Vorlage, da sie
schneller zur Rechtssicherheit für die Verbraucher und die Apotheker
führt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die europäischen Richter
das deutsche Recht zur Erhaltung der hohen Arzneimittelsicherheit
bestätigen werden. „Die deutschen Arzneimittelgesetze sind
vorbeugender Gesundheitsschutz, den der Gesetzgeber genau in dieser
klaren Form will.“

Das Landgericht Frankfurt hat angekündigt, seine Entscheidung über
die Vorlage zum EuGH am 10. August zu verkünden. Dann ist mit einer
weiteren Verfahrensdauer von rund 18 Monaten zu rechnen. Erst danach
wird das Landgericht in der Hauptsache entscheiden.

Kommentarvom 17. Mai 2001.