In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen für zulässiges E-Mail-Marketing insbesondere auch durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahre 2009 weiter erhöht. Die in der Novelle des BDSG vorgesehene Übergangsfrist für die werbliche Nutzung von vor Inkrafttreten erhobenen Kundendaten läuft zum 31. August 2012 endgültig ab. Auf insgesamt zehn Seiten erläutert der BVDW die entsprechenden Anforderungen an deutsche Unternehmen für die Nutzung von Kundendaten zum Versand von Werbe-E-Mails und Newslettern.
Vorsicht bei Altdaten
„Im Online-Marketing ist stets die Einwilligung des Betroffenen in die Verwendung von personenbezogenen Kundendaten für Werbung nötig. Diese Praxis üben deutsche Unternehmen bereits seit Jahren gemäß der BDSG-Novelle aus“, sagt Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW. Vorsicht sei jedoch bei Altdaten geboten, wo Adressen ohne Beachtung der seit langem geltenden Vorgaben entweder selbst erhoben oder aber von Dritten ohne entsprechende Nachweismöglichkeit erworben wurden. Soweit nicht schon längst geschehen, sollten die betroffenen Unternehmen spätestens jetzt ein Daten-Audit durchführen, um ihr E-Mail-Marketing rechtssicher zu machen. Das BVDW-Whitepaper behandelt die folgenden Themenfelder: betroffene Rechtsgebiete, rechtliche Änderungen, strengere Anforderungen nach BDSG/TMG, weitere Anforderungen nach UWG, Überprüfung von Altdaten und Folgen bei Rechtsverstößen.
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