Bundeskartellamt prüft Werbe-Tracking-Stopper von Apple

Apple hat seinen Kunden vor gut einem Jahr einen Datenschutz-Schalter in die Hand gelegt. Sie können entscheiden, ob Apps ihr Verhalten für Werbezwecke verfolgen dürfen. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob Apple dabei eigene Dienste bevorzugt.
Apple hat seine "App Tracking Transparency" (ATT) 2021 bei iPhone, iPad und Apple TV eingeführt. (© Apple)

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple seinen Nutzer*innen ermöglicht, das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Websites zu stoppen. Das Bundeskartellamt will nun untersuchen, ob die Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern könnten. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück.

Die im Sommer 2020 angekündigte Funktion „App Tracking Transparency“ (ATT) war nach lautstarken Protesten der werbetreibenden Industrie im April 2021 beim iPhone, iPad und der Settopbox Apple TV eingeführt worden. Konzerne wie Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp), die stark von Werbeeinnahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr zielgenau Werbung ausspielen könnten und große Einnahmeverluste hinnehmen müssten.

Vorwurf des Missbrauchs der Marktmacht

In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Bundeskartellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unternehmen mit ATT seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte, man begrüße datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumten. „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten.“ Daran bestünden begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlege, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollten. Der Behördenchef sagte, die Nutzer könnten in den Einstellungen zwar auch gegenüber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für personalisierte Werbung einschränken. Allerdings unterliege Apple – so der vorläufige Stand – nicht den neuen und zusätzlichen ATT-Regelungen.

Apple verweist auf Wahlfreiheit der Nutzenden

Apple erklärte, das Datenschutzkonzept ATT gebe den Nutzerinnen und Nutzern die Wahl zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. „ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den Nutzerinnen und Nutzern mit deren Zustimmung erhalten.“

Diese Regeln gelten nach Angaben von Apple für alle Entwickler, einschließlich Apple. Ein Firmensprecher verwies gleichzeitig auf die starke Zustimmung, die Apple von Behörden und Datenschützern für diese Funktion erhalten habe. „Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.“ Apple werde weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären.

Beschwerdeführer: Guter Tag für breite Zugänglichkeit von Apps

In einer geinsamen Stellungnahme der Beschwerdeführer zeigte sich Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer ZAW, zufrieden mit der Verfahrenseröffnung: „Heute ist ein guter Tag für die Vielfalt und breite Zugänglichkeit von Apps und damit für die Verbraucher und die Allgemeinheit. Auch wenn Apple mit Kampagnen und PR die Öffentlichkeit für sich einnehmen wollte ist es doch so: Apples ATT nutzt ausschließlich Apple.“ Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sei ATT nicht geboten und seine konkrete Ausgestaltung unfair.

„Unsere Argumentation, wonach Apple als Beherrscher eines ganzen Ökosystems an Regeln gebunden ist und ATT angesichts der Fakten und Daten, die wir vorgelegt haben, diese Regeln verletzt, wurde vom Bundeskartellamt mit der Verfahrenseröffnung bestätigt“, so Nauen.

Unter dem Dach des ZAW umfasst das Bündnis der Beschwerdeführer unter anderem den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Organisation der Mediaagenturen (OMG), den Markenverband und die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM).

tht/dpa