BMW ist sauer: Daimler und Volkswagen stellen Kronzeugenantrag um Strafe zu verhindern

BMW ist verärgert über die Anträge von Daimler und Volkswagen, im Fall des Kartellverdachts gegen die deutsche Autoindustrie als Kronzeugen zur Aufklärung beizutragen. "Wir waren irritiert", sagte BMW-Einkaufsvorstand Markus Duesmann der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Daimler und Volkswagen versuchen so die Strafe gering zu halten. Ein guter Weg?

„Im Rückblick ist es ein komisches Gefühl, dass wir mit den Wettbewerbern über Zusammenarbeit redeten, während deren Juristen die Zusammenkünfte schon angezeigt hatten bei den Wettbewerbsbehörden,“ so BMW-Einkaufsvorstand Markus Duesmann.

Austausch über Autos, Kosten u Zulieferer

Daimler wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Bei der EU-Kommission läuft derzeit eine Voruntersuchung zu den Vorwürfen. Mitarbeiter der Brüsseler Behörde haben bereits Durchsuchungen bei BMW durchgeführt. Die Bayern sowie Daimler und VW samt den Töchtern Audi und Porsche sollen sich jahrelang in geheimen Zirkeln über ihre Autos, Kosten und Zulieferer ausgetauscht haben. Wir berichteten schon im Juli darüber. Laut Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen haben sich Autobauer und Ingenieure schon immer über Technologien ausgetauscht: „Die Vermutung eines Kartells ist da, aber noch wurde nichts nachgewiesen. Arbeitskreise sind selbstverständlich in dieser und auch in anderen Branchen.  Normal ist, dass man sich in Arbeitskreisen trifft. Sagt man ‚Hinterzimmer‘ hat man das auf eine andere Ebene gehoben“.

Daimler und Volkswagen hoffen auf Verschonung

Solche Absprachen unter Autobauern sind also durchaus üblich – zum Beispiel, um Standards für die Ladung von Elektroautos abzusprechen. Die Frage ist aber, ob in diesem Fall eine Grenze überschritten wurde. BMW will bestehende Verträge zur Zusammenarbeit mit den Wettbewerbern erfüllen, sieht aber zunächst von neuen Kooperationen ab. Daimler hatte am Freitag den Kronzeugenantrag öffentlich gemacht. Die Schwaben sollen damit Volkswagen zuvorgekommen sein; demnach haben die Niedersachsen ebenfalls einen Antrag eingereicht. Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den größten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen. Noch immer ist allerdings unklar, was an den Vorwürfen überhaupt dran ist.

Mit Material von dpa