Auch „Hinz & Kunz“ sollten sich ihren Namen schützen lassen

Bei „Marken“ denken viele nur an bekannte Namen wie Coca-Cola, McDonald’s oder Nike. Doch nicht nur global tätige Unternehmen sollten ihren „guten Namen“ schützen lassen, sondern auch die kleine, feine Bäckerei um die Ecke, der Goldschmied in der Nachbarschaft oder die Kfz-Werkstatt an der Hauptstraße.

Viele, auch kleinere Unternehmen haben bereits ihre Firmen- und oder Produktnamen als Marke eintragen lassen. Allein für Deutschland besitzen mehr als 1,4 Millionen Marken Gültigkeit. Da bleibt nur noch wenig „rechtsfreier“ Raum. Das mussten kürzlich auch unzählige Friseurläden erfahren, die von Inge Wünsch, einer findigen Friseurmeisterin aus Stuttgart-Ditzingen, über eine Stuttgarter Anwaltskanzlei abgemahnt wurden. Kostenpunkt jeweils 1 379 Euro Abmahngebühren und 2 000 Euro Schadenersatz. Die gewiefte Unternehmerin hatte sich vor Jahren die Wort-Bildmarke „Schnittpunkt“ schützen lassen, ein originelles Wortspiel, das auch vielen anderen Friseuren und Friseurinnen in den Sinn kam, als sie nach einem Namen für ihr Geschäft suchten. Nur hatten sie versäumt, zu prüfen, ob der Name schon geschützt ist.

Bisher wollten 22 Friseure die Unterlassungserklärung von Frau Wünsch zunächst nicht unterzeichnen, weigerten sich, die Abmahngebühr zu bezahlen und zogen vor Gericht. Ergebnis: 22 verlorene Klagen und jeweils 5 000 bis 7 000 Euro Kosten für Abmahngebühr, Anwaltskosten und Schadenersatz. Wenngleich einige der Kläger der Meinung sind, dass es sich bei Frau Wünschs Vorgehen weniger um praktizierten Markenschutz als vielmehr um ein einträgliches „Geschäftsmodell“ handele, so ist das Markenrecht doch auf ihrer Seite. Hierzu ihr Anwalt Mark Wiume vor kurzem in der Stuttgarter Zeitung: „Über Produktpiraterie und Markenverletzungen schimpft man. Aber wer eine Marke verteidigt, muss sich Abzocke vorwerfen lassen.“

Ob lokale Geschäftsleute mit international agierenden chinesischen Fälschern zu vergleichen sind, ist dabei allerdings mehr als fraglich. Meist handeln die Handwerker und Kleingewerbetreibenden nicht vorsätzlich, wohingegen professionelle Produkt- und Markenpiraten in Asien sehr genau wissen, was sie tun, ahmen sie doch ganz bewusst eine ihnen bekannte Marke nach. Frau Wünschs vier Friseursalons in Hirschlanden, Höfingen, Münchingen und Ditzingen dürften dagegen nur die wenigsten der abgemahnten Friseure gekannt haben.

Dass es auch anders geht zeigen eigene Erfahrungen des Autors unter anderem mit Eberhard Dittmann, dem Gründer von Titus, Europas größtem Anbieter von Skateboards und Streetwear. So endeckte Dittmann auf Markenlexikon.com den Fachbegriff „Magalog“, den er sich 1997 als Namen hatte schützen lassen und für einen Katalog mit Magazincharakter steht. Ein freundlicher Brief ohne Mahngebühr mit der Bitte, die Definition zu entfernen und schon war die Sache erledigt. Auch so geht praktizierter Markenschutz!

Aus den beiden genannten Beispielen lassen sich ganz unverbindlich zwei Empfehlungen ableiten:

1. Wenn eine Privatperson oder ein kleines Unternehmen Ihre Markenrechte verletzt, weisen Sie ihn doch bitte zunächst freundlich aber bestimmt auf seinen Verstoß hin und ergreifen Sie erst bei Missachtung ihrer Aufforderung rechtliche Schritte.

2. Bitte prüfen Sie, ob Sie möglicherweise einen Namen verwenden, der bereits markenrechtlich geschützt ist, das heißt führen Sie eine Markenrecherche durch. Falls der Name noch frei ist, lassen Sie ihn sich am Besten gleich für 300 Euro (für bis zu 3 Klassen) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen. Falls der Name bereits in Ihrer Klasse geschützt ist, überlegen Sie sich, ob Sie nicht doch lieber zukünftig einen noch frei verfügbaren Namen anmelden und verwenden wollen, um eventuelle Rechtstreitigkeiten zu vermeiden.

Hilfreiche Links zum Thema Markenrecherche finden Sie hier:
www.markenlexikon.com/markenrecherchen.html

P.S.: Wie heißt eigentlich der Friseurladen Ihres Vertrauens? Im Folgenden eine haarsträubende Auswahl origineller Namen lokaler Kopfkünstler: My hair Lady, Hairkules, Fönkurve, Cuts and Mouse, Zopf oder Kahl, Haarchitektur, GmbHaar, United Hairtists, Kopfsalat mit Löckchen, Hairforce, Hairzblut, Director’s Cut, Haar-a-kiri, Haarweii, Lockenbaron, SalonFähig, Vorhair-Nachhair, Pony & Kleid, Kaiserschnitt, Cut-Hair-strophal, Hair Gott, Fönix und Hairliche Zeiten.

Über den Autor: Prof. Dr. Karsten Kilian betreibt das Markenportal Markenlexikon.com. Jeden Monat erklärt er in Kilians Corner exklusiv für die absatzwirtschaft neue Markenfachbegriffe