ARD und ZDF kommen online an die Kette

Sendebegleitende Online-Angebote ja, Dating- oder Entertainmentinhalte nein. Das ist auf eine kurze Formel gebracht das Ergebnis, auf das sich gestern die Ministerpräsidenten bezüglich des 12. Rundfunkstaatsvertrages für die öffentlich-rechtlichen Sender verständigt haben. Die endgültige Entscheidung wurde aber auf den Herbst vertagt.

Allerdings ist schon absehbar, dass die Neufassung des Staatsvertrages viele der Forderungen, die Verleger und private Rundfunkanbieter erhoben hatten, erfüllt. Eine „elektronische Presse“, die mit Gebührengeldern finanziert wird, soll es nach dem Willen der Ministerpräsidenten nicht geben – aber auch keine numerische Deckelung der für Online-Angebote abzustellenden Geldsummen. Konkret dürfen keine Inhalte online angeboten werden, die sich nicht auf eine Sendung bei ARD oder ZDF beziehen, also auch keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps. Und nach sieben Tagen müssen selbst sendungsbegleitende Beiträge gelöscht werden.

Auslöser war die EU-Kommission, die die Bundesrepublik aufgefordert hatte, den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu präzisieren. Bis 2009 muss ein von allen Länderparlamenten gebilligter Staatsvertrag vorgelegt werden. Brüssel sah die Gefahr, dass die Gebühreneinnahmen von zur Zeit etwa sieben Milliarden Euro im Jahr zur Benachteiligung privatfinanzierter Medien führt.
Den Verlegern kommt dieses Ergebnis zupass, die seit einiger Zeit eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender monierten. Die Verlagshäuser sind darauf angewiesen, die Online-Angebote größtenteils über Werbung zu finanzieren, während ARD und ZDF auf Gebührengelder zurückgreifen können. Allerdings durften die beiden öffentlich-rechtlichen Sender auch bisher die Gebührengelder nur bis zu einer Höhe von 0,75 Prozent des Gesamtaufkommens für ihre Webauftritte verwenden.

Erwartungsgemäß ließ die Kritik gestern nicht lange auf sich warten. ZDF-Interndant Markus Schächter sieht in der geplanten Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Internetinhalte auf „sendungsbezogene Themen“ und auf einen Zeitraum von sieben Tagen eine Einschränkung, die Brüssel so gar nicht verlange. Gerade bei der noch strittigen Frage, ob in den Telemedien von ZDF und ARD auch unterhaltende Angebote gemacht werden dürften, gebe es keinerlei Brüsseler Vorgaben. Schächter kritisiert in diesem Zusammenhang die Übererfüllung der Brüsseler Vorgaben durch die deutschen Bundesländer: „Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit. Die BBC und France Télévision zum Beispiel haben im Netz mit Erlaubnis von Brüssel deutlich größere Spielräume.“