Doch nun darf der Name „Robert Enke“ doch als Marke eingetragen werden. Das Bundespatentgericht gab jetzt in einem veröffentlichten Beschluss der Beschwerde von Teresa Enke gegen das Deutsche Patent- und Markenamt statt.
Die Witwe von Robert Enkes wollte sich die Marke für Waren und Dienstleistungen wie Ton-, Bild- und Datenträger sowie Druckereierzeugnisse eintragen lassen. Das Markenamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Fußballer um eine Person der Zeitgeschichte, weshalb die Wortmarke „Robert Enke“ nicht unterscheidungskräftig sei.
Dem widersprach das Patentgericht nun. Die Eintragung von Personennamen, auch bei berühmten und bekannten Personen, sei „grundsätzlich zulässig“, hieß es in der Begründung der Richter. Ob die Benutzung der Marke erlaubt ist, sei erst später im Löschungsverfahren oder nach Wettbewerbsrecht zu prüfen.