Amt muss „Robert Enke“ schützen

Die Witwe des ehemaligen Fußbalbundesliga- und Nationaltorwarts darf "Robert Enke" als Markenname eintragen lassen. Der einstige Torhüter von Hannover 96 und der Nationalmannschaft hatte sich am 10. November 2009 im Alter von 32 Jahren das Leben genommen. Erst nach seinem Tod war bekannt geworden, dass er jahrelang an schweren Depressionen gelitten hatte. Das Markenamt hatte erst den Antrag von Teresa Enke abgelehnt, weil ihr verstorbener Ehemann eine Person der Zeitgeschichte sei.

Doch nun darf der Name „Robert Enke“ doch als Marke eingetragen werden. Das Bundespatentgericht gab jetzt in einem veröffentlichten Beschluss der Beschwerde von Teresa Enke gegen das Deutsche Patent- und Markenamt statt.

Die Witwe von Robert Enkes wollte sich die Marke für Waren und Dienstleistungen wie Ton-, Bild- und Datenträger sowie Druckereierzeugnisse eintragen lassen. Das Markenamt lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, es handele sich bei dem Fußballer um eine Person der Zeitgeschichte, weshalb die Wortmarke „Robert Enke“ nicht unterscheidungskräftig sei.

Dem widersprach das Patentgericht nun. Die Eintragung von Personennamen, auch bei berühmten und bekannten Personen, sei „grundsätzlich zulässig“, hieß es in der Begründung der Richter. Ob die Benutzung der Marke erlaubt ist, sei erst später im Löschungsverfahren oder nach Wettbewerbsrecht zu prüfen.

www.bundespatentgericht.de