Aleksander Ruzicka wird weiterhin in U-Haft bleiben

Der Strafsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt wie auch Verteidiger Marcus Traut bestätigten gegenüber der absatzwirtschaft, dass der Haftbefehl gegen Aleksander Ruzicka in Vollzug bleibt. Damit wies das Gericht eine Haftbeschwerde des ehemaligen Aegis-Managers erneut ab.

Aleksander Ruzicka wurde der Beschluss vom 2. Oktober heute zur Kenntnis gegeben. Gegen Aleksander Ruzicka verhandelt das Landgericht Wiesbaden seit Januar 2008 wegen des Verdachts der Untreue in 86 Fällen im Ausmaß von 51,2 Millionen Euro zum Nachteil seines ehemaligen Arbeitgebers Aegis Media. Der Angeklagte selbst sitzt seit dem 24. Oktober 2006 in U-Haft. Er wurde sieben Wochen nach den Hausdurchsuchungen vom 12.September 2006 in seiner Wiesbadener Villa verhaftet.

Laut Angabe der Behörden bestand damals Fluchtgefahr. Die Ermittler begründen das bis heute mit angeblichem Immobilienbesitz Ruzickas in Südafrika. Ruzicka bestreitet das. Es würde sich um gepachtete Immobilien handeln, in denen er Kunden und Geschäftspartner von Aegis Media empfangen hätte. Bei Gericht vorgelegte Unterlagen sollen das Gegenteil belegen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden räumt jedoch auch ein, bis heute nicht im Ausland ermittelt zu haben.

Das Oberlandesgericht hat seine eigenen Entscheidungen erneut nicht infrage gestellt. Der Strafsenat geht wie bei allen vorherigen Haftbeschwerden von andauernder Fluchtgefahr aus. Würde sich Ruzicka durch Flucht dem Prozess entziehen, könnte dieser nicht fortgesetzt werden. Der Senat geht in seiner Begründung nicht auf den Inhalt des Prozesses ein. Obwohl dieser mehrfach wochenlang unterbrochen wurde, und nur zwei Verhandlungstage pro Woche angesetzt sind, sieht das Oberlandesgericht Frankfurt die beschleunigte Prozessführung in Haftsachen als gegeben an.

Eine neue Haftbeschwerde ist erst nach Ablauf von weiteren drei Monaten möglich, demnach erst im Jahr 2009. Aleksander Ruzicka hat dann mindestens 27 Monate in der hessischen Justizvollzugsanstalt Weiterstadt verbracht. Prozessbeobachter gehen nicht davon aus, dass das prozessführende Landgericht Wiesbaden oder das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor Ende des Prozesses in der Haftfrage anders entscheiden werden. Jedoch hält das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fest, dass Untersuchungshaft keine vorweg genommene Strafhaft sein darf. -mz