Aleksander Ruzicka bleibt in Untersuchungshaft

Das Landgericht Wiesbaden hat erneut eine Haftbeschwerde der Ruzicka-Verteidigung abgewiesen. Morgen vor 18 Monaten wurde Aleksander Ruzicka, Ex-CEO von Aegis Media, in seiner Villa am Wiesbadener Haideweg verhaftet. Seit mehr als vier Monaten schleppt sich der Prozess um die beiden ehemaligen Manager von Aegis Media, Aleksander Ruzicka und David Linn, vor dem Landgericht Wiesbaden dahin: Zeugenmangel und Absagen von Verhandlungsterminen kennzeichnen die ersten vier Monate.

Erkenntnisse über die Hintergründe der Zahlungsströme oder Gründe für deren Verbleib bei den Satellitenfirmen Camaco oder Watson gab es bisher keine. Die Wahrheitsfindung tritt auf der Stelle. Gemäß Anklage sollen die Angeklagten knapp 52 Millionen Euro bei ihrem damaligen Arbeitgeber Aegis Media veruntreut zu haben. Am 19. März legte Ruzickas Rechtsanwalt Marcus Traut beim Landgericht Wiesbaden Haftbeschwerde ein. Diese wurde nun abgewiesen und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Offenbar geht die Kammer weiterhin von Fluchtgefahr aus.

Sie folgt damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, wonach Aleksander Ruzicka umfangreichen Immobilienbesitz in Südafrika haben soll. Ruzicka selbst bestreitet dies. Im Interview mit absatzwirtschaft sagte er, dass es sich beispielsweise bei der „mondänen Villa mit Meerblick“ bei Kapstadt um ein Anwesen handelt, das im Auftrag von Aegis Media über seine Firma Watson Communication & Services GmbH gepachtet und betrieben worden sei. Aegis Media hätte hierher Gäste eingeladen und Akquisitionsverhandlungen in Südafrika geführt.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden stehen südafrikanische Firmen wie Gryphoon House oder Fine Asset Limited mittelbar mit Ruzicka in Verbindung – gebunden durch Treuhandverträge. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht weiter davon aus, dass der wirtschaftliche Nutzen der Immobilien in Südafrika ausschließlich bei der Privatperson Ruzicka lag, und dies nichts mit seiner damaligen Tätigkeit als CEO Zentraleuropa und Südafrika bei Aegis Media zu tun hatte.

Ruzickas Rechtsanwalt Marcus Traut ist der Auffassung, dass die Beweisaufnahme bislang nichts erbracht hat, was die Anklage stützt. Er sieht die Fluchtgefahr als konstruiert und grotesk. Auch wenn sein Mandant noch tatverdächtig ist, sei die Fortdauer der Untersuchungshaft über eineinhalb Jahre hinaus unverhältnismäßig und die Entscheidung des Landgerichts rechtsfehlerhaft.

Zur Erinnerung: am 12. September 2006 erfolgten die Hausdurchsuchungen bei Aleksander Ruzicka sowie Aegis Media. Bereits in der Strafanzeige seines ehemaligen Arbeitgebers Aegis Media vom 5. Juli 2005 wird auf mögliche Fluchtgefahr hingewiesen. In detaillierter Kenntnis dessen und des möglichen Tatumfangs klickten allerdings erst sechs Wochen später am 24.Oktober 2006 die Handschellen. Die Verteidigung ist daher der Meinung, dass in Kenntnis der Vorwürfe, und dem Wissen „aufgeflogen zu sein“, Aleksander Ruzicka sechs Wochen lang jede Möglichkeit gehabt hätte, sich dem Verfahren durch Flucht zu entziehen oder – wie auch in der Strafanzeige behauptet – Spuren verwischen zu können.

Zur Vermutung der Fluchtgefahr habe auch die Annahme beigetragen, dass Aleksander Ruzicka einen südafrikanischen Pass besitze. Traut hatte zur Widerlegung dessen den Botschafter der Republik Südafrika laden wollen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Wiesbaden, Jürgen Bonk, verzichtete darauf und verwies auf das Haftprüfungsverfahren mit dem sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erneut beschäftigen muss.

Beide Gerichte setzen nun alle Prozessbeteiligten erneut unter Druck. Der Angeklagte Ruzicka sitzt auf den Tag genau seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Er könnte bei einem Urteilsspruch Ende September zu drei Jahren Haft verurteilt werden und den Gerichtssaal dennoch als freier Mann verlassen. Den unbedingt zu verbüßenden Teil der Haft hätte er dann bereits abgesessen. mz