Abmahnung für EDEKA wegen „Hochzeitsrabatten“

Nach Auffassung des Bundeskartellamtes waren Edekas Forderungen gegenüber Lieferanten nach der Plus-Übernahme missbräuchlich. Edeka habe gegen das sogenannte „Anzapfverbot“ verstoßen. Danach darf ein Handelsunternehmen seine Lieferanten nicht dazu auffordern, ihm Vorteile zu gewähren, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. Dies gilt gerade dann, wenn Lieferanten vom Verkauf ihrer Waren an dieses Handelsunternehmen abhängig sind.

„Nach der Übernahme der Plus-Filialen im Jahr 2009 habe Edeka von abhängigen Lieferanten sogenannte „Hochzeitsrabatte“ gefordert, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Vorgehen missbräuchlich war, soweit Edeka hierdurch Vorteile ohne sachliche Rechtfertigung von seinen Lieferanten eingefordert hat.“ Harte Verhandlungen zwischen Händlern und Herstellern sind im Lebensmitteleinzelhandel üblich und trotz der starken Marktposition der wenigen großen Händler kartellrechtlich zunächst nicht zu beanstanden. „Nach unserer vorläufigen Bewertung hat Edeka hier jedoch die Grenze überschritten und ihre Nachfragemacht gegenüber den Lieferanten missbräuchlich ausgenutzt. Die Forderungen wurden zum Teil rückwirkend und ohne Gegenleistung gestellt. Mit wirtschaftlich abhängigen Lieferanten muss ein marktmächtiges Unternehmen fairer umgehen“, sagt Mundt.

Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen Jahren eine starke Konzentration erfahren. Die vier großen Handelskonzerne, nämlich die Rewe Group, Edeka, die Schwarz-Gruppe und Aldi halten einen Marktanteil von rund 85 Prozent, wobei Edeka insbesondere für Hersteller von Markenartikeln bei vielen Produkten der stärkste Nachfrager ist. Mit der Nachfragemacht des Handels beschäftigt sich das Bundeskartellamt derzeit eingehend im Rahmen einer Sektoruntersuchung.

Das Kartellamt hatte das Verfahren aufgrund von Hinweisen aus dem Fusionskontrollverfahren zur Übernahme der Plus-Filialen sowie einer Beschwerde des Markenverbands eingeleitet und im April 2009 die Edeka Zentrale durchsucht. Die Behörde führt ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der Handlungsweisen zu bewerten und gegebenenfalls für die Zukunft zu unterbinden. Die abschließende Entscheidung des Bundeskartellamtes dürfte somit grundsätzliche Bedeutung für die Branche haben und auch anderen Unternehmen Orientierung bieten können. Dem Unternehmen droht dagegen kein Bußgeld. Edeka ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20. September 2013 eingeräumt worden.