Wie Unternehmen ihre Speicher bereinigen

Für Unternehmen, die Direktmarketing nutzen, ist der 31. August ein entscheidender Stichtag. Dann endet die mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 2009 beschlossene Übergangsfrist zur Bereinigung von Kundendatenbanken. Vom 1. September an muss jedes Unternehmen für jeden Kundendatensatz genau protokollieren, dass der Dateninhaber – also der Kunde – der Speicherung seiner Daten für Werbezwecke schriftlich zustimmt hat – das sogenannte Opt-In. Was Unternehmen für eine saubere Datenbank tun müssen und wie sie neue Adressen generieren, berichtet die Marketingzeitschrift absatzwirtschaft in ihrer neuen Ausgabe.

Schon jetzt setzen viele Unternehmen wieder stärker auf die Pflege eigener Datenbestände. Wer selbst Adresspotenzial generieren kann, ist im Vorteil, meint auch Stephanie von Unruh, Gesamtvertriebsleiterin Direktgeschäft von Bild-Gruppe und Zeitschriften Axel Springer AG: „Weil alle generierten Adressen ja mindestens bereits einen Produktkontakt hatten, sei es über das Heft, das redaktionelle Portal oder auch den Messestand – so sind wir immer nah am Produkt und aktuell noch mit hochwertigem Adressbestand ausgestattet.“ Auf die „leichte Schulter“ sollten Unternehmen die neuen Regeln keinesfalls nehmen, rät im Interview die Juristin Britta Hinzpeter – allein schon, um Imageschäden zu vermeiden: „Die verschärften Datenschutz-Regelungen führen dazu, dass es heute ein Qualitätsmerkmal ist, wenn Unternehmen ihre Daten nachweislich sauber halten. Eine datenschutzkonforme Kundendatenbank wird sich künftig immer stärker zum Wettbewerbsvorteil entwickeln.“

Den gesamten Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der absatzwirtschaft – Zeitschrift für Marketing, Heft 3-2012.

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