Wie kriminell sind Category-Manager?

Obwohl die europäische Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebs- und Liefervereinbarungen (Vertikal-GVO) schon 2010 in Kraft getreten ist, verunsichert sie weiterhin die Verantwortlichen für das Category Management. Industrie und Handel sind durch diese EU-Verordnung in eine bisher nicht gekannte Beweispflicht geraten, stellt Professor Dr. Hendrik Schröder in einem Fachbeitrag für die aktuelle Ausgabe der Marketingzeitschrift absatzwirtschaft fest. Schröder, Professor für Marketing und Handel an der Universität Duisburg-Essen, setzt sich darin mit den praxisbezogenen Auswirkungen der Vertikal-GVO auseinander und gibt Empfehlungen, wie sich Category Manager rechtskonform verhalten können.

„Vor dem Hintergrund des Gespenstes der Rechtsunsicherheit und der Drohkulisse hoher Strafen empfehlen Juristen für das künftige Handeln ‚Rückzugsgebiete‘, die weit von den ‚Einschlägen‘ der Subsumtion und den Rechtsfolgen entfernt sind. Damit schränken sie den Handlungsspielraum der Category Manager über das Notwendige hinaus ein. Solche Empfehlungen müssen ihre Wurzeln in dem fehlenden ökonomischen Sachverstand haben, was Category Management anbelangt, und in einem Sicherheitsverständnis, das sich durch das tatsächliche Verhalten, so wie es über mehr als eineinhalb Jahrzehnte in der Category-Management-Praxis zu beobachten ist, nicht rechtfertigen lässt.“

Man könne, so der Experte, inzwischen bei vielen Category Managern eine hohe Verunsicherung und die Neigung feststellen, auf Category-Management-Aktivität en zu verzichten oder diese zu reduzieren. Klare und aufklärende Worte des Bundeskartellamtes seien in dieser Situation gefragt.

Den vollständigen Fachbeitrag lesen Sie in der heute erschienenen Ausgabe 3-2013 von absatzwirtschaft – Zeitschrift für Marketing.

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