Wettbewerbsnachteil für Online-Marketing und E-Commerce abgewendet

Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) e.V. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates zu Gunsten eines Opt-Out-Prinzips beim Setzen von Cookies.

Der
Rat der EU bestätigt mit seiner Entscheidung das Setzen von Cookies nach
vorheriger Information aber ohne die zuvor erteilte Zustimmung des Nutzers
– nach Ansicht des DMMV ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der
Geschäftsgrundlagen im Online-Marketing und E-Commerce. Noch im ersten
Entwurf hatte die Richtlinie zwingend die ausdrückliche Einwilligung des
Nutzers in die Verwendung des Cookies vorgesehen.

Die kürzlich verabschiedete Fassung der Richtlinie, die im Oktober in
Kraft tritt, sieht dementgegen eine Opt-Out-Lösung vor und entspricht
damit weitgehend deutschem Recht. Danach ist eine zeitlich vorgelagerte
Information des Nutzers für den Fall vorgesehen, dass mit Hilfe eines
Cookies die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten
vorbereitet werden soll.

Auch die anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen künftig sicher stellen, dass
die Nutzer vor der Verwendung von Cookies oder vergleichbaren Techniken
zur Datenerhebung umfassend über den Einsatz und den Zweck der
Datenspeicherung informiert werden.

www.dmmv.de