Werbeslogans können europaweit geschützt werden

Werbeslogans können in Zukunft europaweit als Marke geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in erster Instanz entschieden. Das Urteil liegt im allgemeinen Trend von Gerichten, berichtet die Financial Times Deutschland.

Die Eintragung von Markennamen wird zunehmend großzügiger gehandhabt. In Deutschland hatte bereits vor zwei Jahren der Bundesgerichtshof entschieden, dass Slogans als Marke eingetragen werden können, um sie so vor Nachahmung zu schützen.
„Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, die für Unternehmen, Werbeagenturen und Markenentwickler von erheblicher Bedeutung ist“, sagt der Düsseldorfer Anwalt Stephan von Petersdorff-Campen gegenüber der Wirtschafts- und Finanzzeitung.

Eingebracht wurde die Klage vom Möbelwerk Erpo mit Sitz in Ertingen in Deutschland. Das Unternehmen hatte sich den Slogan „Das Prinzip der Bequemlichkeit“ europaweit als Markennamen schützen lassen wollen. Das Amt für Eintragung von Gemeinschaftsmarken hatte die Eintragung abgelehnt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen: T-138/00) wird die Entscheidung des Amtes aufgehoben. Einer Registrierung von Werbeslogans als Marken dürfte künftig europaweit nichts mehr im Weg stehen.

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