Wegen Verwechslungsgefahr: Skype darf Namen nicht schützen lassen

Skype darf sich seinen Namen nicht schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Entscheidung des EU-Markenamts bestätigt. Demnach sei der Name des Video-Telefonieanbieters dem Pay-TV-Sender Sky zum Verwechseln ähnlich. Zudem haben sich die Briten ihren Namen zuerst schützen lassen.
Skype darf seinen Namen nicht schützen lassen. Schuld daran ist der Name des Sender "Sky"

Die Verwechslungsgefahr bestünde gleich in mehreren Fällen, so die EU-Richter. Zwischen den beiden Zeichen gebe es eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit. So finde sich im Namen Skype nicht nur der Markenname des Pay-TV-Senders wieder, auch werde das Y in Skype gleich lang gezogen wie bei Sky – und auch die wolkenförmige Umrandung der Marke Skype im Logo erinnere an den Begriff Himmel, also an Sky.

Dem Urteil der luxemburgischen Richter kann die Microsoft-Tochter noch widersprechen, dann wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich. Die Klage gegen den irischen IT-Dienstleister Skype hatte Sky bereits 2005 und 2006 erhoben.

Mit Material der dpa