Warnung vor Serienabmahnung

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Electronic Commerce Forum e.V. (ECO) in Köln, hat mehrere Hinweise darauf erhalten, dass derzeit eine Abmahnwelle gegen Webseitenbetreiber im Gange ist, die keinen Jugendschutzbeauftragten ihm Rahmen ihres Angebotes namentlich benennen.

Wer Inhalte im Internet anbietet, die
jugendgefährdend sein können, hat nach § 7 a des Gesetzes über die
Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte bzw. § 8
Abs. 4 des Medienstaatsvertrages einen Jugendschutzbeauftragten zu
bestellen, weist der ECO-Verband auf die aktuelle Rechtslage hin.

Diese Verpflichtung kann der Anbieter auch dadurch erfüllen, dass
für ihn eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle wie die
FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter) oder
die Internet Content Task Force (ICTF) des ECO-Verbandes die Aufgaben
des Jugendschutzbeauftragten wahrnimmt. Das Gesetz sieht jedoch nur
die Bestellung, nicht hingegen die Veröffentlichung der Kontaktdaten
des Jugendschutzbeauftragten vor. „Es soll hier
offensichtlich der Versuch unternommen werden, Anbietern Geld aus der
Tasche zu ziehen“, sagt Thomas Rickert, Leiter des Arbeitskreises
ICTF im Verband der deutschen Internetwirtschaft.

www.eco.de