Verleger protestieren gegen Tabakwerbeverbot

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert die Verabschiedung des Tabakwerbeverbots im Deutschen Bundestag. Die Verleger stört insbesondere, dass die Politiker dem Druck aus Brüssel nachgeben. Sie warnen vor weiteren Einschränkungen bei Alkohol und Süßigkeiten.

Ein genauer Blick auf den EU-Bericht „Alkohol in Europa – Eine Public Health Perspektive“ zeige, dass bald auch ein Werbeverbot für Genussmittel abseits von Tabak durchgesetzt werden könnte. „Es geht uns nicht allein um das Tabakwerbeverbot, darüber könnte man diskutieren. Aber wir sind enttäuscht, dass der Bundestag sich der EU unterworfen hat. Indem der Bundestag schon vor der Entscheidung über die Klage Deutschlands gegen die Richtlinie deren Umsetzung vollzieht, hat er sich selbst an der weiteren Erosion seiner eigenen Kompetenzen beteiligt“, erklärt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik des VDZ.

Die deutsche Politik kapituliere laut VDZ vor der zunehmenden Einflussnahme der Europäischen Union in nationalen Fragen. „Wenn die Kompetenz der EU für Tabakwerbeverbote jetzt anerkannt wird, dann gibt es künftig im Grunde keine Grenzen mehr, was andere Bereiche wie etwa Alkohol betrifft“, meint Fiedler. Wenigstens für rein innerstaatlich vertriebene Titel sollte das Werbeverbot nach Meinung der Verleger nicht gelten. Zudem fürchten sie die Einflussnahme auf redaktionelle Berichterstattung und sehen einen Angriff auf die Pressefreiheit. „Wir sind der Ansicht, dass die Bürger in der Lage sind, Inhalte selbst zu bewerten und zu entscheiden, was sie wollen und was nicht“, kommentiert Fiedler.

Das Gesetz, das noch unter der Führung der alten rot-grünen Koalition in Deutschland erarbeitet wurde, weise einige handwerkliche Mängel auf. Besonders die grundsätzlich wichtige Regelung für redaktionelle Beiträge über Tabakwaren ist laut VDZ problematisch. Sie mache möglich, dass auch die Abbildung eines Sportlers mit Tabakwerbung auf dem Trikot verboten werden könnte. Damit befände sich die deutsche Zeitschriftenlandschaft in einem ähnlichen Dilemma wie schon die französische. In Frankreich sind nicht nur Bildberichte über Sportevents mit Tabaksponsoring verboten, sondern werden sogar mit bis zu 20 000 Euro Bußgeld bestraft. Der VDZ fordert deshalb eine Klarstellung der Werbedefinition, um redaktionelle Inhalte grundsätzlich zu schützen.

Nicht zuletzt seien mit dem Tabakwerbeverbot auch erhebliche finanzielle Einbußen für die Verleger verbunden, sagt Fiedler. „Es gilt nun mal der Grundsatz, dass Werbung heute ein essentielles Mittel zur Finanzierung freier Medien ist.“ Die aktuellen Entwicklungen in Richtung EU erzeugten überwiegend besorgniserregende Beschränkungen, aber keine Freiheiten. pte

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