Vaude gewinnt Bilderstreit gegen Lidl

Unternehmen, die unrechtmäßig mit geschütztem Bildmaterial anderer Unternehmen, insbesondere von Markenartikelherstellern werben, müssen mit einem Rechtsstreit wegen unlauteren Wettbewerbs rechnen. Zu einem solchen kam es auch zwischen dem Bergsport-Ausrüster Vaude und der Schwarz E-Commerce GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Lidl-Gruppe, das für den Online-Shop Lidl.de zuständig ist.

So hatte die Schwarz E-Commerce GmbH & Co. KG für die Bewerbung eines Zeltes im Online-Shop Lidl.de unrechtmäßigerweise das Bildmaterial des Vaude-Zeltes Hogan UL erwendet. Das Vaude Zelt zum Preis ab 320 Euro ähnelt vom äußeren Erscheinungsbild her dem im Lidl Online-Shop angebotenen Billigzelt „Rocktrail-Trekkingzelt“, das zum Preis von 16,99 Euro erworben werden kann.

Vaude sah in diesem Fall von irreführender Werbung seine Position als Markenhersteller von hochwertigen Zelten gefährdet und erwirkte die einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Werbung für Outdoorprodukte unter Verwendung der Abbildung des Ultraleichtzeltes, das vom Magazin Outdoor bereits mehrfach als bestes seiner Klasse ausgezeichnet wurde.

Vaude konnte den Sieg im Bilderstreit letzlich für sich gewinnen: E-Commerce akzeptierte die einstweilige Verfügung und nahm das Bild des Hogan UL aus dem Onlineshop von lidl.de.