US-Gericht verbietet „do not call“-Liste

Ein US-Bezirksgericht in Denver hat die so genannte "do not call"-Liste aufgehoben, mit der in den USA das Telemarketing hätte eingeschränkt werden sollen.

Nach Meinung von Bezirksrichter Edward W. Nottingham ist das Programm verfassungswidrig, da es ohne Grund zwischen Werbeanrufen von Wohltätigkeitsvereinen und Unternehmen unterscheide, berichtet das Wall Street Journal. Die Entscheidung gilt als schwerer Rückschlag für das Programm, das US-Konsumenten vor unerwünschten Werbeanrufen schützen sollte.

Das US-Parlament hatte vor dem Sommer die Einführung eines Registers beschlossen, in das sich alle Bürger eintragen konnten, die keine Werbeanrufe wollen.Laut Schätzungen haben sich bisher 50 Mio. bzw. ein Drittel aller Haushalte in der Liste registrieren lassen. Das Programm hätte kommende Woche am 1. Oktober starten sollen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Unternehmen, die eine in der Liste registrierte Nummer anrufen, bis zu 11.000 Dollar Strafe pro Telefonanruf zahlen.

Die US-Telemarketing-Industrie ist gegen das Programm Sturm gelaufen und hat wegen der „do not call“-Liste unter anderem den Verlust von zwei Mio. Arbeitsplätzen befürchtet. Das nunmehrige Urteil lässt die Wirtschaft wieder hoffen. Laut Richter Nottingham verstoße das Programm gegen das verfassungsmäßig garantierte Rechte auf Redefreiheit. Das First Amendment verbiete darüber hinaus, die Redefreiheit des einen über die des anderen zu stellen. Das sei mit der „do not call“-Liste geschehen, die karitative Organisationen bevorzugt habe. (pte.at)

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