Unseriöse Anbieter nutzen neue Freiheit der Ärzte aus

Aufgrund eines Beschlusses am 105. Deutschen Ärztetag in Rostock dürfen Ärzte ab sofort Patienten über Therapieschwerpunkte informieren, die nicht Gegenstand des Weiterbildungsrechts sind.

Die Unerfahrenheit der Ärzte auf dem Gebiet der Werbung scheinen allerdings einige Anbieter für zur Patienten-Kommunikation auszunutzen. Denn Vertreter der Stiftung Gesundheit warnen Ärzte vor unwirtschaftlichen oder unseriösen Ärzteverzeichnissen. Ärzten wird daher empfohlen, die Angebote sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen, um „Reinfälle“ zu vermeiden.

So verspreche ein Anbieter beispielsweise einen kostenfreien Adresseintrag, der aber unterschrieben zu einem kostenpflichtigen Eintrag von 350 Euro pro Jahr führe, bei einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren.
Andere Angebote sind schlichtweg überteuert. Daher raten Experten, genauestens das Kosten- und Leistungsverhältnis zu überprüfen. Wichtige Faktoren sind hier die Bekanntheit, die Reichweite und die Zugänglichkeit des Angebotes.

Eine etablierte Werbemöglichkeit sei die „Arzt-Auskunft“. Mit ihrer Hilfe können Ärzte ihre Therapieschwerpunkte öffentlich angeben. Den Service, bei dem sich rund 250.000 Patienten pro Jahr nach spezialisierten Ärzten informieren, gibt es bereits seit 1997.

www.stiftung-gesundheit.de