Spuren im Netz: Vier Tipps zum Umgang mit dem digitalen Erbe

Vom Facebook-Profil bis zu den Urlaubsfotos in der Cloud: Wer stirbt, hinterlässt mittlerweile auch im Netz viele Spuren. Dieser digitale Nachlass kann Hinterbliebenen zusätzliche Sorgen bereiten. Weil die Firma Columba Trauernden bei der Abwicklung des Online-Erbes Unterstützung bietet, wurde sie von der Initiative Deutschland - Land der Ideen und der Deutschen Bank zum "Ausgezeichneten Ort 2015" gekürt. Anne Mahncke, Head of Channel Management bei Columba, erklärt, wie Internetnutzer für den Ernstfall vorsorgen und ihre Angehörigen entlasten können.
Zu viele Accounts sind auch nach dem Tod noch aktiv. Darum kümmert sich die Firma Columba

Abmelden, löschen, kündigen: Neben der emotionalen Belastung und dem bürokratischen Aufwand eines Trauerfalls müssen Hinterbliebene heutzutage auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln. Dazu gehören etwa kostenpflichtige Accounts bei Portalen wie Spotify oder Profile in sozialen Netzwerken. Diese komplizierte Aufgabe kann das Online-Schutzpaket der Firma Columba übernehmen, das Angehörige bei Bestattungsinstituten erwerben können. Was Internetnutzer schon zu Lebzeiten tun können, um ihren Online-Nachlass zu regeln, erklärt Columba-Expertin Anne Mahncke in vier Tipps:

1. Den Überblick behalten

Ein kostenpflichtiger Xing-Account, ein digitales Zeitungs-Abo oder Onlineshopping auf Raten: „Alle im Internet geschlossenen Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über“, erklärt Anne Mahncke. Internetnutzer sollten konsequent eine Liste darüber führen, wann und wofür sie im Netz Geld ausgeben. So haben sie nicht nur laufende Kosten im Blick. Sie sorgen auch dafür, dass ihre Angehörigen im Ernstfall wissen, welche Zahlungen auf sie zukommen.

2. Ein „digitales Testament“ verfassen

Was soll nach dem Tod mit dem Facebook-Profil passieren, was mit den E-Mails im privaten Posteingang? Um Hinterbliebenen schwierige Entscheidungen zu ersparen, sollten Internetnutzer in einem Dokument festhalten, wie mit ihrem digitalen Nachlass umzugehen ist. Dabei sollten nicht nur Daten im Netz bedacht werden, sondern auch alles, was auf den persönlichen Geräten gespeichert ist.

3. Einen Verwalter bestimmen

Internetnutzer sollten sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wer sich im Falle ihres Ablebens um ihr Erbe im Netz kümmern sollte. „Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Vertrauensperson als Verwalter zu bestimmen. Man sollte aber bedenken, was man diesem Menschen dabei zumutet und genau erklären, worin seine Aufgabe besteht. Etwaige Grenzen sollten klar definiert werden: zum Beispiel, ob der Verwalter private E-Mails lesen darf oder sie direkt löschen soll“, so Mahncke.

4. Passwörter nicht herausgeben

Von Unternehmen, die anbieten, Passwörter zu speichern und im Ernstfall an die Hinterbliebenen weiterzugeben, raten Anne Mahncke sowie die deutsche Verbraucherzentrale ab. „Diese Firmen bewahren die privaten Zugangsdaten ihrer Kunden meist in einer Cloud auf. Dabei besteht immer ein Sicherheitsrisiko. Außerdem kann es passieren, dass so ein Unternehmen Konkurs geht. Was dann mit den Daten geschieht, ist nicht vorhersehbar“, so die Expertin. Mahncke rät generell dazu, Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, wichtige Zugangsdaten entweder verschlüsselt auf einem USB-Stick oder mit einem sogenannten Passwort-Manager auf dem Rechner zu sichern.

Recherche und Regelung des digitalen Erbes

Die Idee zu Columba entstand, als CEO Oliver Eiler zwei Jahre nach dem Tod eines guten Freundes von einem bekannten deutschen Karrierenetzwerk an dessen Geburtstag erinnert wurde. Der Vertrag für den kostenpflichtigen Premium-Account wurde automatisch verlängert, ohne dass die damalige Lebensgefährtin das bemerkt hatte. „Für Hinterbliebene bedeuten solche Situationen nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Belastung“, erklärt Anne Mahncke. Diese verhindert das Online-Schutzpaket: Mit einer neuartigen technologischen Umsetzung in Form eines automatisierten Datenabgleichs bekommen Angehörige einen genauen Überblick über sämtliche Online-Verträge und -Mitgliedschaften des Verstorbenen – und können somit entscheiden, ob Columba diese auf sie übertragen oder direkt kündigen soll. Ermitteltes Guthaben wird an den erbberechtigten Hinterbliebenen übertragen. Bereits knapp 1000 Bestattungshäuser arbeiten mit der Firma zusammen. Für den innovativen Service wurde sie zudem von der Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ und der Deutschen Bank zum „Ausgezeichneten Ort 2015“ gekürt.