Auch Springer scheitert vermutlich mit Adblock-Klage am Kölner Landgericht

Auch die Kölner Richter im Verfahren gegen den Werbeblocker Adblock Plus neigen dazu, die Klage der Verlage insgesamt abzulehnen. Sie sehen in dem Vertrieb eines Adblockers, den Nutzer freiwillig auf ihren Endgeräten installieren, keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Unsicher ist das Gericht noch bei den sogenannten Whitelists

Nach einer fünfmonatigen Verhandlungsphase erklärte der Vorsitzende Richter am Dienstag: „Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen.“ Das letzte Wort sei dazu aber kaum gesprochen: „Der Bundesgerichtshof wird eines Tages ein Grundsatzurteil sprechen.“

Werbeblocker entziehen Verlagen Nahrungsgrundlage

Köln ist die dritte Station, an der Verlage und Medienkonzerne den Kampf gegen das Geschäftsmodell der Firma Eyeo ausfechten. Zahlreiche Medienunternehmen wie Zeit Online, das Handelsblatt, ProSiebenSat1 oder RTL zogen bereits gegen den Werbeblocker vor die Landgerichte in Hamburg und München. Nach Köln brachte die Klage nun der Medienkonzern Axel Springer.

Die Kläger beanstanden Einnahmeverluste, die durch die Blockade der Werbeinhalte entstehen. Rund 20 Prozent der Onliner in Deutschland nutzen Adblocker. Verbände warnen vor einem erheblichen Schaden für die digitale Wirtschaft. Einer Studie von Adobe und Lagefair zufolge beläuft sich diese Verlustsumme auf weltweit jährlich rund 22 Milliarden US-Dollar. Insbesondere für deutsche Verlage stellt das eine große Gefahr dar: Die meisten sind noch immer auf Werbeeinnahmen angewiesen, um ihr eigenes Nachrichtengeschäft zu finanzieren. In einem gemeinsamen Appell riefen die großen deutschen Nachrichtenwebsites ihre Leser bereits 2013 auf, die Adblocker abzuschalten, um dem unabhängigen Journalismus nicht die Nahrungsgrundlage zu entziehen.

Unsicher im Bezug auf Whitelist

Bisher konnte die Kölner Firma jedoch noch immer als Gewinner aus den Verhandlungen hervorgehen: Sowohl in Hamburg als auch in München wendeten die Richter die Klagen mit eben jener Begründung ab, für die sich nun womöglich auch die Kölner Zivilkammer entscheiden wird.

Noch sind aber nicht alle Karten gespielt. Sowohl in Hamburg als auch in München und Köln kämpfen die Kläger weiter und gingen in Berufung.

Unsicher sind sich die Gerichte zudem noch im Bezug auf die sogenannten Whitelists von Eyeo: Gegen eine Umsatzbeteiligung schleust die Firma nicht-nervende Werbung an dem eigenen Adblocker vorbei. In einem ersten Beschluss hatte die Kölner Kammer darin zwar einen möglichen Verstoß gegen das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb gesehen. Die Whitelist zu verbieten und das Blocken weiterhin zu erlauben, befinden die Richter aber als gleichsam unsinnig.

Lösungen: Adblocker blocken, Nutzungen einschränken

Bewegtbildwerbung, die besonders bei Videoangeboten der Sendergruppen eingesetzt wird, hat dabei sowieso keine Chance. ProSiebenSat1 setzt daher mittlerweile auf die Technik „AdDefend“, eine Art Blocker des AdBlockers. Das funktioniert nicht immer, teilweise kann Adblock Plus die Videowerbung aber zumindest in der Voreinstellung nicht herausfiltern.

Der Fachkreis Online-Mediaagenturen (FOMA) wiederum appelliert an alle Beteiligten, die Akzeptanz digitaler Werbung zu verbessern. Das bedeutet zum einen: höhere Qualitätsanforderungen. Es kann aber auch bedeuten, Adblock-Nutzern mit Nutzungseinschränkungen zu begegnen. „Wir bestärken Publisher und Vermarkter hier ausdrücklich, zu reagieren“, sagte FOMA-Vorsitzender Manfred Klaus.