SPH AG entwickelt Anti-Terror-Software

Die SPH AG entwickelt mit Unterstützung der Bundesregierung eine umfassende Software-Lösung zur Terrorabwehr. Für das neue Modul „Anti-Terror-Check“ der Spezialisten für Adressmanagement stehen bereits zahlreiche Unternehmen als Pilotkunden für den Beta-Test bereit. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderte Software wird für Unternehmen als integraler Bestandteil der SPH-Versandhandelssoftware oder als Webservice-Lösung zur Verfügung gestellt.

„Mit dem neuen Modul Anti-Terror-Check fügen wir unserem Portfolio von Lösungen für das Adressmanagement ein Element hinzu, das Unternehmen effektiv vor empfindlichen rechtlichen Sanktionen schützt und einen anerkannten Beitrag zur Terrorabwehr leistet“, sagt Jürgen Piram, Leiter des Geschäftsbereiches Adressmanagement der SPH AG.

Im Zuge der weltweiten Terrorismus-Bekämpfung hat die Europäische Union mit zwei Verordnungen die Resolution des UN-Sicherheitsrates (1373/2001) zur Bekämpfung von Terroristen umgesetzt. Diese Verordnungen (2580/2001 und 881/2002) verbieten es, terroristischen Organisationen und Einzelpersonen im In- und Ausland Vermögenswerte und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Betroffen sind alle am Wirtschaftsleben beteiligten Personen, ex- und importorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen. Durch diese Anforderungen werden die Unternehmen zum Abgleich ihrer Adressen mit den in den Sanktionsdateien aufgeführten Adressen verpflichtet. Diese Kontrollen müssen nachweisbar dauerhaft eingerichtet sein. Da die Sanktionslisten häufig aktualisiert werden, ist eine permanente Überprüfung der Daten erforderlich. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. In Deutschland liegt die maximale Strafandrohung bei 15 Jahren Gefängnis und bis zu 500 000 Euro Geldstrafe.

Unternehmen können sich gegen diese Strafandrohung schützen, indem sie den Anti-Terror-Check einsetzen und einen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus leisten. Die Software gleicht in einem technologisch aufwändigen aber dennoch schnellen und sicheren Verfahren Adressdaten gegen die jeweils aktuellen offiziellen Sanktionslisten ab und liefert zuverlässige, gewichtete und in individuell einstellbare Klassen zusammengefasste Gesamtergebnisse. Adressdaten, die so oder ähnlich in den Sanktionslisten geführt sind, werden erkannt und mit der entsprechenden Gewichtung angezeigt. Der Anwender wird so in die Lage versetzt, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, und ist vor Strafe geschützt.

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