Schlagabtausch: VW scheitert beim Bundesverfassungsgericht – Sonderprüfer darf untersuchen

So viele Fragen sind weiterhin offen: Wie viel wusste Ex-Vorstand Martin Winterkorn wirklich über den Dieselskandal und haben Kunden in Europa einen Anspruch auf Schadensersatz? Ein Sonderprüfer soll all das klären aber das wollte Volkswagen verhindern. Doch das Verfassungsgericht ließ nun die Untersuchungen zu.
Das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe muss entscheiden, ob der der Sonderprüfer im Fall Volkswagen und Dieselskandal tätig werden darf

Der Autobauer habe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR. Ein klares Zeichen dafür, dass sich Volkswagen bis zum Äußersten mit allen rechtlichen Mitteln gegen noch mehr Aufklärung wehrt. Der Grund: VW wolllte verhindern, dass ein Sonderprüfer Fragen endlich beantwortet und die Affäre genauer untersucht. Dieser Prüfer wurde auf Antrag von Aktionären aus den Vereinigten Staaten gerichtlich bestellt und ist ein Wirtschaftsfachmann aus Düsseldorf.

Warum VW sich gegen Prüfung wehrt

Volkswagen machte also beim Verfassungsgericht geltend, das Unternehmen sei in seinen Grundrechten durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle verletzt worden, welches die Sonderprüfung zuließ. Doch der vom OLG berufene Sonderprüfer darf nun tätig werden, die Beschwerde in Karlsruhe wurde abgewiesen.

VW wollte sich mehr Zeit verschaffen. Denn Ende 2017 verjähren die ersten Schadenersatzansprüche gegen die Autohändler, bei denen Diesel-Kunden Fahrzeuge gekauft haben. Ende 2018 verjähren dann Ansprüche gegen Volkswagen. Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von VW abgelehnt und der Sonderprüfer kann in Kürze seine Arbeit aufnehmen. Haben Vorstand oder Aufsichtsrat von Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre ihre Pflichten verletzt? Nun werden doch offene Fragen beantwortet.