Ruzicka-Prozess – Schlappe für Aleksander Ruzicka

Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gegen Aleksander Ruzicka ist am Mittwoch abgewiesen worden. Damit folgte das Wiesbadener Landgericht nicht den Argumenten der Verteidigung Ruzickas, die aufgrund neu aufgetauchter Akten, eine Aussetzung des Verfahrens angestrebt hatte. Der Prozess wird wie geplant fortgesetzt.

Eine Presseaussendung des Landgericht Wiesbaden hatte erneut zahlreiche Journalisten, Kamerateams und Fotografen Mitte der Woche angezogen: Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk hatte eine Entscheidung über den Aussetzungsantrag der Verteidigung der Angeklagten Ruzicka und Linn angekündigt. Entgegen vielfältigen Spekulationen im Vorfeld lehnte Bonk den Antrag ab. Die Gründe würden nicht ausreichen, um das Verfahren auszusetzen.

Es sei der Verteidigung zumutbar, sich während der Hauptverhandlung in neue Akten und Beweismittel einzulesen. Die Erkenntnisse aus den von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden nun übergebenen Ermittlungsakten sowie von sichergestellten Festplatten seien nicht so gravierend, als dass sie entscheidenden Einfluss auf die Verteidigung der Angeklagten haben könnten. Aleksander Ruzicka bleibt damit weiter in Haft.

Jedoch ordnete das Gericht an, dass Aegis Media zur Herausgabe von Kundenbetreuungsverträgen, Geschäftsbesorgungsverträgen beispielsweise mit der Werbeagentur ZHP, Ex-Post-Analysen und Mediapläne aber auch Share Verträge mit den TV-Werbezeitenvermarktern IP Deutschland, Sevenone Media und El Catel verpflichtet wird. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wurde mit Beschluss beauftragt, diese Unterlagen sicherzustellen. Sie geht davon aus, dass Aegis Media dem freiwillig nachkommen wird.

Hiernach wurden zwei leitende und langjährige Mitarbeiterinnen der Buchhaltung von Aegis Media als Zeuginnen vernommen. Diese schilderten ihre Tätigkeit im Abgleich der Eingangsrechnungen der Medien, mit den Tarifdatenbanken und den Ausgangsrechnungen an die Kunden. Rechnungen von Emerson FF seien erkennbar gewesen, da diese manuell erstellt worden wären. Was die Barterfirma Emerson FF macht, sei in der Agentur bekannt gewesen. Sämtliche Zahlungen seien transparent von Wirtschaftsprüfern einmal jährlich und von der Controlling-Abteilung unter Leitung von CFO Dr. Andreas Bölte geprüft und zur Konzernzentrale nach London berichtet worden.

Eine der beiden Zeuginnen sagte aus, dass sie es ungewöhnlich fand, dass den Gutschriften zugunsten der Werbeagentur ZHP ein Verrechnungsscheck in gleicher Höhe beigelegt werden sollte. Diese Anweisung sei von Herrn Ruzicka gekommen. Dieser hätte mehrfach direkt in der Buchhaltung angerufen und darum gebeten, diese Verrechnungsschecks persönlich zu erhalten. Als Begründung habe Ruzicka gesagt, dass er sowieso Termine bei ZHP hätte, so die Zeugin.

Erstmals wurde dem Drängen der Staatsanwaltschaft nachgegeben, einige Fälle der Anklage konkret zu erörtern: anhand von Cash-Flow-Übersichten wurde die Höhe von Kundenrabatten und Erstattungen erläutert, die in Summe bis zu 80 und 95 Prozent betragen haben sollen. cth