Mediaplus und Haribo einigen sich auf eine neutrale Prüfung

Gestern gab es vor der Gerichtsverhandlung eine überraschende Wende im Rechtstreit von Haribo gegen Mediaplus. Beide Parteien haben sich darauf geeinigt, dass zur Klärung aller offenen Fragen von Haribo ein neutral vereidigter Wirtschaftsprüfer eingesetzt wird. Haribo hatte auf vollständigen Einblick in alle Rabatte, die seine ehemalige Mediaagentur erhalten hat, geklagt.

Seit dem 29. Dezember 2009 lag der 13. Handelskammer am Landgericht München die Klage des Werbekunden Haribo vor. Haribo forderte darin von Mediaplus vollständigen Einblick in alle von den Medien erhaltenen Rabatte, Naturalrabatte (Freispots), Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) sowie sonstige nicht gegenüber Haribo abgerechneten Rabatte und Vergünstigungen, gleich ob sie kundenbezogen oder nicht kundenbezogen, jedoch auch mit dem Mediavolumen von Haribo von den Medien gewährt wurden. Haribo bezog sich dabei auf den mit Mediaplus geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem eine vollständige Weiterleitung von Mediaeinkaufsvorteilen zugesichert worden sein soll.

Die zur Serviceplan-Gruppe gehörende Mediaplus ging allerdings mit der Klage vom ehemaligen Kunden Haribo offensiv um. Geschäftsführer Dr. Peter Haller äußert auf Anfrage von absatzwirtschaft: „Haribo klagt auf vollständige Transparenz, obwohl der Kunde jederzeit vollständige Transparenz über alle Geschäftsvorgänge und alle Einnahmen von Mediaplus hatte – was wir auch nach der Kündigung und vor der Klage nochmals schriftlich angeboten haben.“ Bereits vor Vertragsabschluss habe Haller Haribo-Chef Hans Riegel, vorgeschlagen, einen Auditor einzuschalten, der die Arbeit der Mediaagentur hinsichtlich Planung und Konditionen regelmäßig objektiv überprüfen sollte.

Jetzt soll ein neutraler Wirtschaftsrpüfer nun im Hause von Mediaplus alle dafür notwendigen Daten überprüfen können. Mediaplus hatte das Vorgehen explitzit vorgeschlagen. Damit haben sich die Parteien tatsächlich außergerichtlich geeinigt und übereinstimmend einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen. Die Richterin konnte so den Prozess gestern nach rund 60 Sekunden beenden. Rechtliche Grundlage ist der §278 Absatz 6 der Zivilprozessordnung (ZPO). mz/cth