Markenverband schlägt schärfere Strafnormen zu Markenpiraterie vor

Kriminelles Unrecht in Form von Produkt- und Markenpiraterie sollte nach Ansicht des Markenverbands (MV) durch eine weithin sichtbare Rechtsnorm mit Strafe bedroht werden. Zwar gäbe es vereinzelt bereits Normen, die entsprechende gewerbsmäßige Fälscherei unter Strafe stellen, doch bedürfe es mehr Bewusstsein, mehr Kenntnis und mehr Sichtbarkeit sowie das konkrete Risiko von Gefängnisstrafen, um die Abschreckung zu erhöhen.

„Wir wollen das Delikt und die Strafandrohung aus dem Dunkel des Nebenstrafrechts ins Licht des Strafgesetzbuchs rücken“, sagt MV-Präsident Franz-Peter Falke. Ein zunächst lediglich auf einem Positionspapier vorgelegter Gesetzgebungsvorschlag sehe vor, gewerbsmäßige Verletzungen von Markenrechten, Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten in schweren Fällen mit Mindestfreiheitsstrafen von drei Monaten und Höchststrafen von fünf Jahren zu ahnden. Damit würden diese Delikte schweren Fällen des Betrugs, des Diebstahls oder der Hehlerei gleichgestellt.

Produkt- und Markenpiraterie sei ein wachsendes Problem, da allein der deutsche Zoll 2008 im Vergleich zum Vorjahr 40 Prozent mehr und damit fast 11 000 Fälle von gefälschten Marken und Produkten mit einem Warenwert von 434 Millionen Euro beschlagnahmt hätte. Der globale Umsatz mit gefälschten Produkten belaufe sich jährlich schätzungsweise auf 600 Milliarden Dollar. Noch dazu sei Produkt- und Markenpiraterie zunehmend Bestandteil der Aktivitäten international tätiger krimineller Organisationen. „Der Rechtsstaat muss an dieser Stelle mit angemessener Härte reagieren“, fordert Falke. Bislang ernüchtere die deutsche Strafverfolgungsstatistik, denn bei gut 13 000 von den Strafverfolgungsbehörden aufgegriffenen Fällen gäbe es keine einzige Verurteilung zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

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