Künftig gibt es einen Verhaltenskodex für Mehrwertdienste

Der Service Provider Talkline sowie vier Netzbetreiber verabschieden einen „Code of Conduct“ für den Umgang mit Mehrwertdiensten. Mit ihm verpflichten sich Mobilfunknetzbetreiber, -diensteanbieter, Inhalteanbieter und Mediatoren freiwillig, bestimmte Richtlinien für das Angebot von Mehrwertdiensten einzuhalten.

Die Initiative der Mobilfunkbranche, die für alle Premium-Services einheitliche Grundregeln einführt, soll für Kundenschutz sowie für Preis- und Angebotstransparenz sorgen. Die Regeln vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von Abonnements und informieren den Kunden, sofern die Kosten für ein Abo einen bestimmten Wert überschreiten. Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung folgender Regeln:

  • Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.
  • Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO, JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beendet er ihn wieder.
  • Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.
  • Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.
  • Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.
  • Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.

Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen Unterzeichner die Regeln umsetzen. Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel, Direktor des Deutschen Digitalen Instituts in Berlin, die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der Parteien.