Kindgerechte Angebote im Netz sollten werbefrei bleiben

Verbraucherschützer haben einige Kinderportale unter die Lupe genommen und ihre Betreiber abgemahnt. Wegen unlauterer Werbung kommt es in zwei Fällen zu Klagen, sechs Anbieter gaben Unterlassungserklärungen ab und drei Verfahren befinden sich noch im außergerichtlichen Stadium. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, würden auf vielen Webseiten, die sich an Kinder richten, unzulässige Methoden angewandt. Auf Spieleportalen „kommt Werbung oft als Wolf im Schafspelz daher".

Die Betreiber der betroffenen Kinderwebseiten stammen dem Verband zufolge aus der Film-, Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Um welche Portale es sich dabei handelt, konnte der vzbv jedoch vorerst nicht beantworten. Den Kinderplattformen werde vorgeworfen, nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt zu trennen, was in der digitalen Welt gerade für Kinder fatal sei. Die Fähigkeiten eines Kindes, zwischen Inhalten und eingebundener Werbung zu unterscheiden, steige erst mit zunehmendem Alter.

Die Kinderseiten verlinkten den Angaben nach oft „auf nicht altersgerechte oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ wie Gewaltvideos. Zudem würden junge Nutzer durch speziell eingeblendete Pop-up-Fenster auf Werbeseiten gelockt und gelangten dort durch unbeabsichtigte Klicks hin. Einem Spiel vorgeschaltete Werbung sei für Kinder ebenfalls problematisch, meinen die Verbraucherschützer.

Grundsätzlich sollten kindergerechte Angebote im Netz nach Ansicht des Verbandes werbefrei bleiben. Zumindest bedürfe es aber eines strengeren Regulativs und breiteren Zuständigkeiten von Kontrollgremien. „Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten“, betont Carola Elbrecht, vzbv-Projektleiterin Verbraucherrecht in der digitalen Welt. Betreiber sollten zudem Eltern und Kinder verständlich informieren und „altersgerechte Kontaktmöglichkeiten“ anbieten. pte

www.vzbv.de