Jeder zweite deutsche Newsletter ist rechtlich mangelhaft

Von 278 analysierten Newsletters ist jeder zweite rechtlich mangelhaft. Bei 96,4 Prozent sind formale Fehler zu monieren.

33,8 Prozent riskieren Abmahnungen, weil sie gar keine Kontaktdaten nennen. 9,4 Prozent unterlassen gar den gesetzlich geforderten Hinweis auf Abbestellmöglichkeit. Nur 34,8 Prozent haben ein komplettes Impressum. Und nur 41,7 Prozent der E-Mails nennen neben der Postanschrift auch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer.

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Newsletter Survey Q2 2004“. Torsten Schwarz, E-Mail-Experte und Verfasser der Studie untersuchte 278 Newsletter, die auf der Plattform www.absolit.de/zentral registriert sind. Maßgeblich waren die an einem Stichtag (15.07.2004) dem Zentralarchiv vorliegenden, aktuellen Ausgaben. Schwarz prüfte die formalen Kriterien „Betreff“, „Anrede“, „Abbestellfunktion“ und „Impressum“. Nur zwei Newsletter erreichten die volle Punktzahl. Nicht zu beanstanden waren die Newsletter von Braumanager, co.Tec, ComputerWissenClub, Genussreich, Office Discount, Rabbit, Ratioform, Sport-Thieme, T-Com und Zinsler.

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