Hessischer Rundfunk weist Vorwurf der Manipulation zurück

Die absatzwirtschaft hat in ihrem Bericht "Kunden wenden sich von Amazon ab" behauptet "Vor dem Landgericht Hamburg hatte der Sender eingeräumt, Fakten gedreht und Beweise gefälscht zu haben." Die Behauptung ist falsch, sagt der Hessische Rundfunk.

Im Zuge des Rechtsstreits zwischen dem Hessischen Rundfunk und der Coco Job Touristik über Inhalte der Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ hat absatzwirtschaft.de darüber berichtet, dass der Hessische Rundfunk nach Aussage der Coco Job Touristik Beweise gefälscht und Fakten gedreht habe und der Hessische Rundfunk dieses vor Gericht eingeräumt habe. Diese Behauptung ist falsch, sagt der Hessische Rundfunk. Darüber hinaus habe die Coco Job Touristik nicht den geringsten Ansatzpunkt, sich gegen die eigentlichen Kernvorwürfe des Films juristisch zu wehren.

Der Hessische Rundfunk stellt in einer E-Mail an absatzwirtschaft.de klar:

„1. Vom Inhalt der Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ hat der Hessische Rundfunk nichts zurückzunehmen. Die Behauptungen des Anwalts, der hr habe mit der Dokumentation „falsch und tendenziös berichtet“, sind unzutreffend.

2. Alle in der Dokumentation aufgeführten Zeugen und schriftlichen Belege existieren nachweislich. Bei der angeblich frei erfundenen Zeugin und ihrer E-Mail ist lediglich die wahre Identität des Zeugen bewusst unkenntlich gemacht worden.

Die in dem Beitrag bildlich dargestellte und verlesene E-Mail ist selbstverständlich nicht erfunden, sondern liegt dem hr vor. Der tatsächliche Absender und Informant hat angekündigt, seine Eigenschaft als Verfasser sowie seine im Film gemachten Äußerungen an Eides statt zu versichern.

Inzwischen wurde dem hr per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 19.03.2013 (uns zugestellt am 27.03.2013) untersagt, einen Halbsatz aus der oben zitierten E-Mail zu verbreiten. Namentlich ist die Formulierung „Die Menschen werden […] abgefüttert wie die Schweine“ betroffen. Erwirkt wurde die Gerichtsverfügung von den Anwälten des Unternehmens Coco Job Touristik.

Der hr wird Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen.“

Die Richtigstellung betrifft folgenden Beitrag auf absatzwirtschaft.de:
https://www.absatzwirtschaft.de/content/marketingstrategie/news/kunden-wenden-sich-von-amazon-ab;79660