Haftfortdauer für Aleksander Ruzicka

Wie jetzt ein Sprecher des Oberlandesgericht Frankfurt Main gegenüber der absatzwirtschaft bestätigt, hat die Kammer mit Beschluss vom 18.10.2007 entschieden, Ruzicka in Untersuchungshaft zu belassen. Die Richter hätten keinen Grund, ihren Entscheid vom Juni in Frage zu stellen.

Sie geht nach wie vor von dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr aus. Der Umstand, dass es noch immer keine beim Landgericht Wiesbaden zugelassene Anklage gegen Ruzicka gäbe, habe keine Auswirkung auf die Entscheidung gehabt. Dieser Umstand, als auch die Tatsache der seit mehr als einem Jahr andauernden Untersuchungshaft, reicht laut OLG Frankfurt nicht aus, um den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei nach §121 Abs. 1 StPO gerechtfertigt. Hiernach ist eine Fortdauer einer Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus möglich, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen. Die Staatsanwaltschaft hätte nach Auffassung des OLG Frankfurt am Main zeitgerecht Anklage erhoben. Im Falle der Zulassung der Anklage könne zeitnah eine Hauptverhandlung angesetzt werden.

Dem Beschuldigten wurde der Entscheid am Dienstag in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt bei Frankfurt zugestellt. Die Entscheidung über die Haftfortdauer lag dem OLG Frankfurt seit Mitte September vor. Haftgründe müssen in Deutschland aller drei Monate überprüft werden. Ruzickas Rechtsanwalt Marcus Traut äußerte auf Anfrage von absatzwirtschaft, dass er mit diesem Entscheid gerechnet habe. Er habe keine neue Stellungnahme abgegeben. Für ihn besteht mangels Tat kein dringender Tatverdacht. Zudem hätte sein Mandant bereits vor der Verhaftung vor mehr als einem Jahr freiwillig seinen Reisepass abgegeben. Daher bestehe seiner Ansicht nach bis heute keine Fluchtgefahr. Vor dem Hintergrund, dass Ruzicka zwischen den Hausdurchsuchungen und der Festnahme sechs Wochen lang jede Möglichkeit hatte sich dem Verfahren zu entziehen, hatte Traut den Grund für die Festnahme seines Mandanten als grotesk bezeichnet. Die drei anderen Angeschuldigten bleiben, teilweise trotz nicht deutscher Staatsbürgerschaft, auf freiem Fuß. Sie müssen sich weiterhin wöchentlich bei der Polizei melden. Die nächste Haftprüfung für Aleksander Ruzicka erfolgt Mitte Dezember.

Die 6.Strafkammer des Landgericht Wiesbaden wollte nach eigener Auskunft bis Ende Oktober über die Zulassung der Anklage entscheiden, die ihr seit Juli vorliegt. Dieser Entscheid wurde nun auf Mitte November vertagt. Grund: der Angeklagte Heinrich Kernebeck hat seinen Verteidiger gewechselt. Dieser habe um eine Fristverlängerung für eine Stellungnahme gebeten. Auch wenn die Anklage sehr wahrscheinlich zugelassen wird, ist mit einem Beginn der Hauptverhandlung jedoch nicht vor Januar oder Februar 2008 zu rechnen. Michael Ziesmann