Digitaler TV-Rekorder darf Werbung ausblenden

Die Konsumentenschutz- und Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation antwortet auf das Urheberrechtsverfahren von 28 Hollywood-Studios und TV-Stationen gegen das Unternehmen Sonicblue Inc. mit einer Gegenklage.

Experten sprechen dem Fall das Potenzial zu, richtungsweisend im Bereich digitaler Urheberrechte zu sein, berichtet die Los Angeles Times am Freitag. Sonicblue hat mit seinem digitalen Videorecorder ReplayTV 4500 ein Gerät auf den Markt gebracht, dass dem Besitzer nicht nur ermöglicht TV-Sendungen, zu einem späteren Zeitpunkt anzuschauen. Das digitale Wunderding kann auch alle Werbungen ausblenden und die aufgenommene Kopie an andere Geräte im Haushalt sowie ins Internet weiterleiten. Ein rotes Tuch für Filmstudios und TV-Sender.

„Hollywood will eine neue und vielversprechende Technologie unterbinden“, sagte Fred von Lohmann, Rechtsberater der Electronic Frontier Foundation (EFF). „Es ist genauso beängstigend wie der Betamax-Fall in den 80-ern als Hollywood versuchte den Videorekorder zu verhindern.“ Die EFF verlangt nun in einer Gegenklage eine Klarstellung der Konsumentenrechte. Wie bei herkömmlichen Videorekordern müsse es auch hier erlaubt sein, Kopien von Sendungen aus dem Free-TV an Haushaltsmitglieder zu verschicken. Auch eine Veröffentlichung im Internet sei legal, wenn dafür keine Bezahlung oder Gegenleistung gegeben wird. Schließlich sei es auch das Recht jedes Konsumenten, Werbung nicht anzusehen.

Die EEF wirft Studios und TV-Stationen vor, das Verfahren gegen Sonicblue als Instrument zur Verletzung von Konsumentenrechten zu missbrauchen. Die Gegenklage der EEF wird im Interesse von fünf ReplayTV 4500-Besitzern eingebracht. Diese wollen die Werbung für ihre Kinder beschränken und bestehen daher auf ihr Recht, Werbeblöcke auszublenden. Außerdem haben sie mehrere Geräte im Haus verteilt und senden Kopien auch auf ihre – nicht von Sonicblue unterstützten – Laptops. Die Unterhaltungsindustrie ist hingegen der Meinung, der Produzent des Gerätes habe schlicht nicht das Recht Geräte zu verkaufen, die Werbung elektronisch ausblenden. Konsumentenrechte seien nicht betroffen.(pte.at)

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