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Marketing-Recht - News

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LG München

Werbung in Tauschbörse gestoppt

11.12.2007. Das Landgericht München untersagt dem Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 ab sofort, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, die nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitstellen.

Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hatte gegen O2 geklagt, da er dessen Werbeaktivitäten auf Plattformen wie torrent.to oder bittorrents.to als einen massiven Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht wertet. Die genannten Peer-to-Peer -Angebote gelten als Hauptumschlagplätze für illegal kopierte und teilweise jugendgefährdende Film-, Musik- und Bilddateien.

Der IVD erklärt auf seiner Internetseite, er habe gegenüber O2 im Oktober 2007 darauf hingewiesen, dass die illegalen Angebote von Tauschbörsen seit Jahren erheblich den legalen Kino- und Videomarkt bei der Vermarktung von Filmen behinderten und folglich eine Unterstützung dieser Tauschbörsen gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoße. Da hieraufhin keinerlei Reaktion erfolgt sei, hätte man sich gezwungen gesehen, die wettbewerbswidrigen Werbeaktivitäten von O2 gerichtlich stoppen zu lassen.

Aktenzeichen: LG München 11 HK O 21494 / 07

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