Mediaeinkauf
Geld bei Carat. Geld floss ab. Geldwäsche. Punkt.
Reinhard Zoffel war enttäuscht. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung verließ er den Gerichtssaal im Wiesbadener Landgericht, in dem die Vorsitzende Richterin Müller am vergangenen Freitag ihr Urteil verkündete. Zoffel und sein früherer Geschäftspartner Hoff sind als Gesamtschuldner zur Zahlung von insgesamt 2,5 Millionen Euro an die Mediaagentur Carat verurteilt worden. Beide haben sich der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht, so die Kammer. Bei Carat sind Gelder in Millionenhöhe von deren früherem CEO Aleksander Ruzicka veruntreut wurden. Zoffel Hoff und Partner Werbeagentur (ZHP) haben diese in 27 Fällen in Gesamthöhe von 5.355.586,42 Euro an Drittfirmen wie Camaco oder Objektgesellschaft Haideweg 14 (OH14) ohne erkennbaren Rechtsgrund durchgereicht. Carat hatte auf Schadenersatz geklagt und nun in erster Instanz Recht bekommen.
Fragen durch Urteilsbegründung
Die schriftliche Urteilsbegründung wirft jedoch mehr Fragen auf als sie beantwortet. Eine leichtfertige Geldwäsche setzt eine Vortat voraus. Keine Vortat, keine Geldwäsche – so die Definition. Das Gericht sieht die Vortat in der Untreuehandlung des rechtskräftig verurteilten Aleksander Ruzicka. Im Strafurteil gegen Ruzicka heißt es: „Bei den Fällen im Zusammenhang mit der ZHP GmbH liegt der Vermögensnachteil im Abfluss der von ZHP an die Firmen Camaco GmbH, Life2Solutions GmbH und OH14 gezahlten Beträge“. Demnach ist gerade nicht der Geldfluss von Carat zu ZHP als Untreuehandlung verurteilt worden, sondern der danach folgende Geldfluss von ZHP zu allerlei Drittfirmen. Die Kammer ordnet den danach folgenden Geldfluss jedoch nunmehr als Vortat für eben diesen Geldfluss ein.
Ein Verdacht, der aufkommt: Es handelt sich hierbei um eine juristische Verrenkung, mit der die Kammer eine Vortat für eine leichtfertige Geldwäsche erkennen möchte, die aber faktisch die Nachtat ist. Die mögliche Vortat, der Geldfluss von Carat zu ZHP, nämlich die massiv ausgedehnte Kommerzialisierung von Naturalrabatten – sogenannten Freispots - ordnet das Strafurteil als ein für Aegis an sich günstiges Geschäft ein. Dem liegt ein korrekter Abrechnungsvorgang zugrunde und Carat ist daraus kein Nachteil entstanden. Nichtsdestotrotz gelangt die Kammer zur Ansicht, dass Zoffel und Hoff hätten wissen müssen, dass das von Carat zu ZHP geflossene Geld aus einer Straftat stammt. Und das, obwohl dieser Geldfluss aber gerade nicht den Vermögensschaden der Untreue begründet, für die Ruzicka zu 11 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde.
Mediageschäft nicht verstanden
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