OLG Köln

Onlinehändler muss negative Bewertung stehen lassen

21.05. Wird ein Onlinehändler auf seiner Internethandelsplattform von einem Kunden zu Unrecht schlecht bewertet, ist dies ärgerlich. Dennoch kann er in der Regel keine einstweilige Verfügung gegen das aus seiner Sicht unzutreffende negative Statement erwirken, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil deutlich macht. Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke 2.0 erklärt: „Nur in Ausnahmefällen sieht die Rechtsprechung vor, gegen solche Bewertungen auch im Wege eines vorläufigen gerichtlichen Titels der einstweiligen Verfügung vorzugehen.“ mehr...

Mehr News

SERVICES + BLOGS + SHOP

Absatzwirtschaft-Archiv

Alle Print-Artikel der Absatzwirtschaft seit 1982

Sie können einzelne Artikel (PDF) einfach erwerben. Für Abonnenten kostenlos.

Zur Erweiterten Suche

Aktuell im Online-Marketing

Bildergalerien wichtiger Events

Social Media in der Finanzindustrie: Im Social Web bewegen sich viele Finanzdienstleister noch ungeübt, wie eine aktuelle Studie von Anxo Financial Services zeigt. mehr...

NEU: Praxisleitfaden Social Commerce!
Die Studie jetzt kostenlos im Whitepaper-Portal von absatzwirtschaft online downloaden.. mehr...

Datenbanken + Medien

Marketing-GlossarHier gibt es die Begriffe zu den wichtigsten Themen der absatzwirtschaft-Welt.   mehr
Jobs-KarriereRecherchieren Sie rund 140 000 Jobs in Deutschland!   mehr
Marken-LexikonProf. Dr. Karsten Kilians "Marken-Lexikon" mit über 1.000 Markenfachbegriffen   mehr
Marketing TVSchauen Sie rein in die letzten großen Marketing-Events.   mehr