OLG Köln
Onlinehändler muss negative Bewertung stehen lassen
21.05. Wird ein Onlinehändler auf seiner Internethandelsplattform von einem Kunden zu Unrecht schlecht bewertet, ist dies ärgerlich. Dennoch kann er in der Regel keine einstweilige Verfügung gegen das aus seiner Sicht unzutreffende negative Statement erwirken, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil deutlich macht. Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke 2.0 erklärt: „Nur in Ausnahmefällen sieht die Rechtsprechung vor, gegen solche Bewertungen auch im Wege eines vorläufigen gerichtlichen Titels der einstweiligen Verfügung vorzugehen.“ mehr...
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