Datenschutz-Urteil
Einwilligung des Kunden muss auch für Zufriedenheitsabfrage vorliegen
09.05. Es ist eine häufige Praxis und dennoch eine rechtliche Gratwanderung: die telefonische Nachfrage eines Unternehmens bei einem Kunden, ob er oder sie mit der Leistung des Unternehmens zufrieden ist. Lässt sich das Unternehmen den späteren Zufriedenheitsanruf vom Kunden nicht freigeben, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nahe. Das Unternehmen muss mit Abmahnungen des Kunden rechnen, diese können auch von Wettbewerbsvereinen oder Verbraucherzentralen erhoben werden. mehr...
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